Ruanda: Gesellschaftsrecht
Ausländische Unternehmen können sowohl eine Tochtergesellschaft nach ruandischem Recht als auch eine Zweigstelle gründen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister einzutragen.
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Ausländische Unternehmen können sowohl eine Tochtergesellschaft nach ruandischem Recht als auch eine Zweigstelle gründen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister einzutragen.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das ruandische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Ruanda gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Deutsche benötigen für die Einreise nach Ruanda ein Visum. Außerdem muss der Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei mangelhaften Sachen hat der Käufer in Ruanda grundsätzlich einen Anspruch auch Schadensersatz. Bei Verträgen mit Verbrauchern ist das spezielle Verbraucherrecht zu beachten.
Ruanda ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Ausländische Investoren können in Ruanda grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Sie erhalten Unterstützung durch die ruandische Investitionsbehörde.
Ruanda ist Mitglied der ARIPO. Patente können danach über die ARIPO angemeldet werden. Außerdem gelten lokale Gesetze zum Gewerblichen Rechtsschutz.
Schiedsurteile können nach internationalem Recht anerkannt und vollstreckt werden. Ausländische Urteile können hingegen nur nach lokalem Recht anerkannt und vollstreckt werden.
Die ruandische Regierung hat ein umfassendes Umweltschutzgesetz erlassen. Die Rwanda Environment Management Authority überwacht die Einhaltung der Umweltstandards.