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Ruanda: Gesellschaftsrecht

Ausländische Unternehmen können sowohl eine Tochtergesellschaft nach ruandischem Recht als auch eine Zweigstelle gründen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister einzutragen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Rechtsgrundlage des Gesellschaftsrechts in Ruanda ist das Law N°007/2021 of 05/02/2021 governing companies/Loi régissant les sociétés commerciales.

Gesellschaftsformen

Nach ruandischem Recht ist die Gründung sowohl von private companies/société privée als auch von public companies/société publique möglich. Eine private company/société privée kann in ihrer Haftung beschränkt sein (limited by shares/à responsablité limitée par actions), die Haftung kann durch eine Garantie der Gesellschafter beschränkt (limited by guarantee/à responsabilité limitée par garantie) oder durch beides begrenzt werden (limited by shares and by guarantee/à responsabilité limitée par actions et par garantie). Sie kann darüber hinaus in ihrer Haftung unbegrenzt sein (unlimited company/à responsabilité illimitée). Eine public company/société publique kann in ihrer Haftung (limited by shares/à responsabilité limitée par actions) oder durch ihre Gesellschaftsanteile und eine Garantie (limited by shares and by guarantee/à responsabilité limitée par actions et par garantie) beschränkt sein.

Daneben gibt es in Ruanda eine Art Einzelhandelskaufmann (individual trader). Ausländische Gesellschaften können in Ruanda zudem eine Zweigniederlassung (branch/succursale) eröffnen.

Private limited company/Société privée à responsabilité limitée

Die private limited company/société privée à responsabilité limitée ist vergleichbar mit einer deutschen GmbH. Eine derartige Gesellschaft darf maximal 100 Gesellschafter haben. Zur Gründung wird ein memorandum of association/mémorandum d‘association benötigt. Darin sind Angaben unter anderem zum Namen, dem Hauptsitz, der Art der geschäftlichen Tätigkeit sowie den Gesellschaftsanteilen zu machen.

Eine Gesellschaft kann darüber hinaus articles of association/statuts haben. Darin können die Rechte und Pflichten der Gesellschaft, des Vorstandes, der Geschäftsführer und Gesellschafter beschränkt werden. Hat eine Gesellschaft keine articles of association/statuts, so ergeben sich die Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsgesetz.

Ein Mindestkapital ist bei der Gründung einer private limited company/société privée à responsabilité limitée nicht erforderlich. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Sie hat den Namenszusatz private limited company/société privée à responsabilité limitée oder die Buchstaben Ltd. zu führen.

Public company/Société publique

Die public limited company/société publique à responsabilité limitée ist mit der deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar. Diese Gesellschaftsform kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Eine Obergrenze für die Anzahl der Gesellschafter gibt es nicht. Auch für die Gründung einer public limited company/société publique à responsabilité limitée wird ein memorandum of association/mémorandum d‘association und gegebenenfalls articles of association/statuts benötigt. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich.

Eine public limited company/société publique à responsabilité limitée ist verpflichtet, einen company secretary/secrétaire de la société einzustellen. Diese dem deutschen Recht nicht bekannte Position hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Gesellschaft das geltende Recht einhält und berät unter anderem die Geschäftsführer in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten. Die Haftung der Gesellschafter ist auch hier auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine public limited company/société publique à responsabilité limitée hat den Namenszusatz public limited company/société publique à responsabilité limitée oder plc zu führen.

Zweigstelle

Ausländische Unternehmen können außerdem eine Zweigstelle (foreign company/société étrangère) gründen. Dazu muss das ausländische Unternehmen beim ruandischen Handelsregister einen Antrag stellen, in dem der Name und die Adresse des Unternehmens, die Namen und Adressen der Geschäftsführer und der Bilanzstichtag aufgeführt sind. Außerdem muss es einen Handelsregisterauszug, den Gesellschaftsvertrag, eine Absichtserklärung oder Vollmacht zur Vertretung des Unternehmens in Ruanda sowie eine Erklärung über die bevollmächtigten Vertreter in Ruanda einreichen. Unterlagen, die nicht in englischer Sprache verfasst sind, bedürfen einer beglaubigten Übersetzung. Das ausländische Unternehmen erhält dann vom Büro des Handelsregisters eine Registrierungsnummer.

Registrierung

Ruandische Gesellschaften sind im Handelsregister (Office of the Registrar General - ORG) einzutragen, das beim Rwanda Development Board angesiedelt ist. Die Registrierung ist auch online auf der Webseite des Handelsregisters möglich.

Weitere Informationen zur Gründung von Gesellschaften in Ruanda sind abrufbar auf der Webseite des Rwanda Development Board sowie auf der Webseite des Office of the Registrar General.

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