Ukraine ändert das Mobilisierungsgesetz
Zum 18. Mai 2024 treten die Änderungen des Mobilisierungsgesetzes in Kraft. Diese Neuerungen werden Auswirkungen für Unternehmen haben.
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Zum 18. Mai 2024 treten die Änderungen des Mobilisierungsgesetzes in Kraft. Diese Neuerungen werden Auswirkungen für Unternehmen haben.
Das Land hat seine Schutzinstrumente zum Schutz der Urheberrechte im Internet ausgebaut und ist der WIPO-ALERT-Plattform beigetreten.
Das Gesetz legt einen klaren Rahmen für erlaubte Lobbytätigkeit fest: Jedes Unternehmen kann durch Vereinbarungen mit Lobbyisten eigene Interessen schützen.
Dank des e-Residency-Programms können sich ausländische Kleinunternehmen in der Ukraine online registrieren, um Geschäfte zu tätigen und Steuern zu zahlen.
Die ukrainische Steuerbehörde führt planmäßige Betriebsprüfungen von Unternehmen wieder durch. Unternehmen können den Inspektionsplan online einsehen.
Das Registrierungsverfahren für Niederlassungen und Repräsentanzen von ausländischen Unternehmen wird verbessert und an EU-Recht angepasst.
Anfang Juni 2023 erlaubte die Nationalbank der Ukraine Rückzahlungen für bereits bestehende Auslandskredite. Nun ist es zulässig Zahlungen im Rahmen neuer Kredite zu leisten.
Die ukrainische Nationalbank lockert erneut geltende Währungsbeschränkungen: Bestimme Kategorien von Auslandskrediten und Darlehen können nun zurück gezahlt werden.
Das neue Mediengesetz bringt die Ukraine dem EU-Beitritt einen Schritt näher: Die Reform des Gesetzes ist eine Vorbedingung für den EU-Beitritt.
Die Nationalbank lockert die Währungsbeschränkungen im Versicherungssektor und regelt die Auszahlung von Zinsen für ukrainische Staatsanleihen an ausländische Investoren.