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Rechtsmeldung Ukraine Steuervergünstigungen

Ukraine hebt das Moratorium für Steuerprüfungen auf

Die ukrainische Steuerbehörde führt planmäßige Betriebsprüfungen von Unternehmen wieder durch. Unternehmen können den Inspektionsplan online einsehen.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Ab dem 8. Dezember 2023 werden bei Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen aus dem Jahr 2021 erfüllen, planmäßige Steuerprüfungen durchgeführt. Dies gilt für Unternehmen:

  • deren Körperschaftsteuer, verglichen mit anderen Unternehmen der Branche, um 50 Prozent niedriger angesetzt ist;
  • deren Steuerforderung doppelt so hoch wie die bestehenden Verbindlichkeiten ist;
  • dereb Gesamtbetrag, der in der Steuererklärung angegebenen Ausgaben 75 Prozent oder mehr des angegebenen Jahresumsatzes (bei einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Hrywnja (ca. 252.700 Euro) beträgt;
  • deren Angestelltenlöhne unter dem Branchendurchschnitt in der jeweiligen Region liegen.

Unternehmen sollten prüfen, ob sie im Inspektionsplan der ukrainischen Steuerbehörde (Derzhavna podatkova sluzhba) aufgeführt sind.

Zur Erinnerung: Bereits zum 1. August 2023 wurde das Moratorium für Steuerprüfungen und andere Steuervergünstigungen für bestimmte Unternehmen und Steuergruppen aufgehoben. Dieser Schritt zielte darauf ab, das Steuersystem wieder in die Zeit vor Kriegsbeginn zurückzuführen. 

Das Gesetz Nr. 3453-IX Über Änderungen des Steuergesetzbuches und weiterer Gesetze im Hinblick auf die Aufhebung des Moratoriums für Steuerprüfungen ist am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten.

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