Rechtsmeldung Ukraine Niederlassungs- und Investitionsrecht
Ukraine startet Testbetrieb des e-Residency-Programms
Dank des e-Residency-Programms können sich ausländische Kleinunternehmen in der Ukraine online registrieren, um Geschäfte zu tätigen und Steuern zu zahlen.
03.01.2024
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Das Ministerium für digitale Transformation verkündete am 26. Dezember 2023 den Start des Testbetriebs. Das Programm eröffnet ausländischen Kleinunternehmen aus der IT- und Kreativbranche den Zugang zur ukrainischen Wirtschaft, ohne dass sie persönlich vor Ort sein müssen. Darüber hinaus profitieren E-Residenten von der Möglichkeit der elektronischen automatisierten Steuerzahlung und von Steuervergünstigungen.
Zudem soll das Programm den Banksektor stimulieren, indem digitale Produkte auf ausländische Märkte ausgeweitet werden. Dies soll zusätzliche Möglichkeiten für die Gewinnung von Investitionen schaffen und die Position der Ukraine als digitaler Staat stärken.
Ein kleiner Wermutstropfen bleibt: Nach dem Testbetrieb wird das Programm zunächst nur für vier Länder verfügbar sein: Indien, Pakistan, Slowenien und Thailand. Deutschland ist vorerst nicht dabei. Die Liste der Länder soll jedoch sukzessive erweitert werden.
Zum Thema:
- GTAI Bericht Ukraine erlässt ein neues e-Residency-Gesetz vom 6. April 2023
- GTAI-Publikation Recht kompakt Ukraine
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