Zentralamerika: Rechtsverfolgung
Grundsätzlich wird die Wahl ausländischen Rechts sowie die eines ausländischen Gerichtsstands in Guatemala, Honduras und Panama anerkannt.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Grundsätzlich wird die Wahl ausländischen Rechts sowie die eines ausländischen Gerichtsstands in Guatemala, Honduras und Panama anerkannt.