Zentralamerika: Vertragsrecht
Die wesentlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Verträgen sind sowohl in Guatemala als auch in Honduras und Panama im Zivil- beziehungsweise Handelsgesetzbuch geregelt.
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Die wesentlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Verträgen sind sowohl in Guatemala als auch in Honduras und Panama im Zivil- beziehungsweise Handelsgesetzbuch geregelt.
In Guatemala, Honduras und Panama sind die beliebtesten Rechtsformen die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
In Panama, Guatemala und Honduras ist der Mindestlohn von der Branche abhängig.
Gesetzliche Regelungen in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt finden sich sowohl in Guatemala als auch in Honduras und Panama.
Das Arbeitsrecht Guatemalas, Honduras und Panamas unterscheidet zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.
Nicht alle hier zu betrachtenden Länder sind Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Von den drei mittelamerikanischen Ländern Guatemala, Honduras und Panama verfügt nur Honduras über ein Gesetz über Handelsvertreter.
In allen drei hier im Fokus stehenden Ländern (Guatemala, Honduras und Panama) ist die Haftung des Verkäufers für verdeckte Mängel an der Kaufsache vorgesehen.
Nachstehend finden Sie einen Kurzüberblick über das Patent- und Markenrecht sowie das Urheberrecht in Guatemala, Honduras und Panama.
Zwischen Deutschland und Guatemala, Honduras und Panama bestehen keine bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen.