Zoll und Einfuhr kompakt - Uganda
Zoll und Einfuhr kompakt - Uganda gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Uganda gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Für Tiere, Pflanzen und deren Produkte sind Einfuhrgenehmigungen des Landwirtschaftsministeriums einzuholen. Jeder Sendung ist ein amtliches Gesundheitszeugnis beizufügen.
Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet werden in der Regel Zölle, Umsatzsteuer und Zollabfertigungsgebühren erhoben. Für bestimmte Waren fallen Verbrauchsteuern an.
Die Regierung Ugandas bietet Unternehmen, die in Freizonen und Industrieparks aktiv sind, Anreize im Bereich der direkten und indirekten Besteuerung.
Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung kann nur ein lizenzierter Zollagent abgeben.
Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder Lizenz in Uganda eingeführt werden, wie zum Beispiel Arzneimittel und Medizinprodukte.
Für den Vertrieb von Waren in Uganda sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Etliche Produkte unterliegen einer verpflichtenden Konformitätsprüfung im Ausfuhrland.
In Uganda eingeführte Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden.
Für den Vertrieb von Waren in Uganda sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Uganda ist Mitglied mehrerer regionaler Handelsabkommen in Afrika und gehört der kontinentalen Freihandelszone AfCFTA an.