Uganda fordert digitale Steuerzeichen für weitere Konsumgüter
Das Finanzministerium verpflichtet Hersteller und Importeure, die erfassten Lebensmittel ab 1. Mai 2022 mit digitalen Steuermarken zu versehen.
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Das Finanzministerium verpflichtet Hersteller und Importeure, die erfassten Lebensmittel ab 1. Mai 2022 mit digitalen Steuermarken zu versehen.
Mit dem Verbot will die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) verhindern, dass die Region als Müllhalde für Elektroschrott aus den Industrieländern genutzt wird.
Neben allgemeinen Vorgaben gelten für einige Produkte auch besondere Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
Für den Vertrieb von Waren in Uganda sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Etliche Produkte unterliegen einer verpflichtenden Konformitätsprüfung vor dem Versand.
Zu beachten sind Einfuhrverbote und -beschränkungen. Besondere Bestimmungen gelten für pharmazeutische und landwirtschaftliche Produkte.
Neben der Infrastrukturabgabe wird auf einige Waren zusätzlich eine Verbrauchsteuer erhoben.
Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung kann nur ein lizenzierter Zollagent abgeben.
Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern werden in der Regel Zölle und Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden.
Die ugandische Regierung bietet Unternehmen, die in Freizonen und Industrieparks aktiv sind, Anreize im Bereich der direkten und indirekten Besteuerung.