Vereinigte Arabische Emirate – Mindestpreis für Tabakwaren
Bonn(GTAI) – Die föderale Steuerbehörde weist explizit daraufhin, dass der Art. 2 der Kabinettsentscheidung 55/2019 vom 04. August 2019 aufgrund der Ministrialentscheidung 237/2019 vom 29. September 2019 zum 1. Dezember in Kraft tritt. Art. 2 der Kabinettsentscheidung 55/2019 bezieht sich auf Art. 13 der Kabinettsentscheidung 52/2019. Diese Regelungen sehen einen Mindestpreis für die aufgeführten Waren vor, der im Einzelhandel verlangt werden muss. Hier nach sollen 40 Fils oder 0,4 Dirham (Dh) für eine...