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Zollmeldung Vereinigte Arabische Emirate Einfuhrabgaben, übergreifend

Vereinigte Arabische Emirate – Mindestpreis für Tabakwaren

Bonn(GTAI) – Die föderale Steuerbehörde weist explizit daraufhin, dass der Art. 2 der Kabinettsentscheidung 55/2019 vom 04. August 2019 aufgrund der Ministrialentscheidung 237/2019 vom 29. September 2019 zum 1. Dezember in Kraft tritt. Art. 2 der Kabinettsentscheidung 55/2019 bezieht sich auf Art. 13 der Kabinettsentscheidung 52/2019. Diese Regelungen sehen einen Mindestpreis für die aufgeführten Waren vor, der im Einzelhandel verlangt werden muss. Hier nach sollen 40 Fils oder 0,4 Dirham (Dh) für eine Zigarette und 10 Fils oder 0.1 Dh pro Gramm für Wasserpfeifentabak, gebrauchsfertigem Tabak oder ähnlichen Tabakprodukten verlangt werden.  Diese Regelungen sind Teil einer umfassenden Besteuerungspolitik des Golfkooperationsrates, die eine Verbrauchssteuer für solche Waren vorsieht, die als gesundheitsschädlich angesehen werden. Neben der Erhebung von Verbrauchssteuern werden im Zuge der Umsetzung auch Mindestverkaufspreise vorgesehen.

 

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