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Argentinien: UN-Kaufrecht

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 ist für Argentinien am 1.1.1991 in Kraft getreten.

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch | Berlin, Bonn

Das UN-Kaufrecht (CISG -United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist automatisch anwendbar, sobald der Anwendungsbereich eröffnet ist (Art. 1 ff.); dies ist bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen der Fall. Allerdings können die Parteien die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausschließen (Art. 6). Wann ein solcher Ausschluss sinnvoll ist, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab.  

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