Zollbericht Uganda Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle und Einfuhrumsatzsteuer
Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern werden in der Regel Zölle und Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
29.11.2021
Von Andrea Mack
Zolltarif
Der Zolltarif Ugandas basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS 2017). Er entspricht dem gemeinsamen Außenzolltarif der EAC, den die Mitgliedstaaten Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda gegenüber Drittländern anwenden, mit denen kein Präferenzabkommen besteht. Der Außenzolltarif CET (Common External Tariff, Schedule 1) enthält grundsätzlich drei Wertzollsätze.
Warenbeschreibung | Einfuhrzollsatz | Anteil der gesamten Tariflinien |
---|---|---|
Rohstoffe und Investitionsgüter | 0% | 37,4% |
Zwischenprodukte | 10% | 20,4% |
Fertigwaren | 25% | 41,1% |
Für einige Waren des HS-Kapitel 72 (Eisen und Stahl) gelten auch spezifische Zölle oder Mischzölle. Darüber hinaus werden in einer zweiten Liste sensible Produkte erfasst, die generell höheren Zöllen von 35 bis zu 100 Prozent unterliegen (Schedule 2). Bei den sensiblen Gütern handelt es sich um Güter, bei denen EAC-Mitgliedstaaten Potenzial für eine lokale Produktion und lokalen Handel sehen, beispielsweise landwirtschaftliche Erzeugnisse und Textilgewebe. Die sensiblen Waren machen 1,1 Prozent der gesamten Tariflinien aus.
Darüber hinaus ist es den einzelnen Mitgliedstaaten der EAC auf Antrag gestattet, Einfuhrzölle abweichend vom gemeinsamen Außenzolltarif oder von Schedule 2 für einen bestimmten Zeitraum im Zuge des „stay application scheme“ oder „duty remission scheme“ je nach Bedarf auszusetzen, zu senken oder zu erhöhen. Die beschlossenen Abweichungen werden in der EAC Gazette veröffentlicht.
Die folgende Tabelle enthält eine Auswahl von sensiblen Produkten mit den aktuell in Uganda angewandten Zollsätzen. Diese gelten auch für Waren mit Ursprung in der EU, da ein zwischen der EU und der EAC geschlossenes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen noch nicht in Kraft getreten ist.
HS-Code | Warenbezeichnung | Einfuhrzoll |
---|---|---|
ex Kapitel 02 | gefrorenes Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen und Geflügel | bis 30.6.22 60% statt 25% |
0401-0403, 0406 | Milch, Rahm, Joghurt, Käse, Quark | 60% |
1005 90 | Mais | 50% |
1101 | Weizenmehl | 50% |
ex 1701 | bestimmte Rohzucker | 100%, mindestens 460 US$/t |
2201.10.00 | Mineralwasser | bis 30.6.22 60% statt 25% |
3304, 3305 | zubereitete Schönheits- und Haarbehandlungsmittel | bis 30.6.22 35% statt 25% |
ex Kapitel 50 bis 60 | Garne, Gewebe, Gewirke und Gestricke | bis 30.6.22 35%, mindestens 3 US$/kg |
ex 6101 bis 6304 | Kleidung und Bekleidungszubehör, Decken, Wäsche, Vorhänge etc. | bis 30.6.22 35%, mindestens 3,5 US$/kg |
6309 | Altwaren (Kleidung und Schuhe) | bis 30.6.22 35% |
diverse | nicht zusammengebaute LED-Leuchten, Lautsprecher, Videogeräte, Küchenmaschinen, Bügeleisen, Wasserkocher etc. | bis 30.6.22 0% |
Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert. Im Rahmen eines Kaufgeschäftes ist dies grundsätzlich der Transaktionswert, das heißt der zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf der Basis cif (cost, insurance and freight – Kosten, Versicherung und Fracht) Einfuhrzollstelle in Uganda.
Einfuhrabgaben in Uganda können in der Access2Markets-Datenbank der EU recherchiert werden.
Außertarifliche Zollbefreiungen
Außertarifliche Zollbefreiungen sind im Fifth Schedule (Exemptions Regime) des Zollgesetzes der EAC zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise Lieferungen an Regierungen der Partnerstaaten, diplomatische Vertretungen, anerkannte Hilfsorganisationen und Menschen mit Behinderung. Ebenfalls grundsätzlich zollfrei, gegebenenfalls auf Antrag bei der zuständigen Behörde, sind beispielsweise Warenmuster ohne Handelswert, Bildungsmaterialien, landwirtschaftliche Betriebsmittel wie Saatgut, Düngemittel und Gerät, industrielle Ersatzteile verwendet für Maschinen der HS-Kapitel 84 und 85, Spezialausrüstung für die Entwicklung und Erzeugung von Solar- und Windenergie sowie diagnostische Reagenzien und Geräte.
Einfuhrumsatzsteuer
Einfuhren in Uganda unterliegen einer Mehrwertsteuer. Rechtsgrundlage ist das Value Added Tax Act, Cap. 349 von 1996 in seiner aktuellen Fassung. Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 18 Prozent. Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist der Zollwert zuzüglich sämtlicher Einfuhrabgaben außer der Einfuhrumsatzsteuer selbst.
Neben dem Normalsatz gibt es einen Nullsatz, der unter anderem für Saatgut, Düngemittel, Pestizide, Arzneimittel und Bildungsmaterialien gilt.
Einige Waren sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören beispielsweise lebende Tiere, unverarbeitete Lebensmittel und Agrarerzeugnisse, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, medizinische Ausrüstungen sowie medizinische Güter zur Verhinderung der Ausbreitung und zur Behandlung von COVID-19.