Zollbericht Uganda Verbrauchsteuern
Verbrauchssteuern und weitere Einfuhrabgaben
Neben der Infrastrukturabgabe wird auf einige Waren zusätzlich eine Verbrauchsteuer erhoben.
29.11.2021
Von Andrea Mack
Verbrauchsteuern
Uganda erhebt Verbrauchsteuern auf die Herstellung und die Einfuhr bestimmter Waren. Dazu zählen Speiseöle, alkoholfreie und alkoholische Getränke, Zucker, Tabakwaren, Mineralölerzeugnisse, Zement, Kunststoffe, Kosmetika und Möbel. Rechtsgrundlage ist das Verbrauchsteuergesetz (Excise Duty Act, 2014) in seiner aktuellen Fassung. Die Steuersätze für lokal hergestellte Verbrauchsgüter sind im Allgemeinen niedriger als diejenigen, die bei der Einfuhr in Uganda anfallen. Bemessungsgrundlage beim Import ist der verzollte Warenwert.
Steuergegenstand | Steuersatz |
---|---|
Speiseöle | 200 Uganda-Schilling (U.Sh.)/l |
Wasser | 10% |
Frucht- oder Gemüsesäfte | 12%, jedoch mindestens 250 U.Sh./l |
Rohr- und Rübenzucker | 100 U.Sh./kg |
Bier aus Malz | 60%, jedoch mindestens 2.050 U.Sh./l |
Wein | 80%, jedoch mindestens 8.000 U.Sh./l |
Spirituosen | 100%, jedoch mindestens 2.500 U.Sh./l |
Zement | 1.000 U.Sh./50 kg |
Duftstoffe, Duftwässer, Schönheitsmittel | 10% |
Kunststofferzeugnisse und Kunststoffgranulate | 2,5%, jedoch mindestens 70 US$/t |
Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polyethylen oder aus anderen Kunststoffen | 120%, jedoch mindestens 10.000 U.Sh./kg |
Möbel, ausgenommen Krankenhausmöbel | 20% |
Seit Juli 2021 werden Verbrauchsteuern erlassen, wenn ein Kunststofferzeugnis für die Verpackung von Exportwaren oder Arzneimitteln verwendet wird, oder aus mindestens 20 Prozent recyceltem Kunststoff hergestellt wurde.
Umweltabgabe
Bei der Einfuhr einiger Gebrauchtwaren fällt eine Umweltabgabe (environmental levy) in unterschiedlicher Höhe an. Hiervon betroffen sind gebrauchte Haushaltsgeräte, Kfz ab einem Alter von fünf Jahren sowie Altkleidung.
Infrastrukturabgabe
Außerdem wird bei der Einfuhr von Waren eine Infrastrukturabgabe (infrastructure levy) in Höhe von 1,5 Prozent des Zollwertes erhoben. Einfuhren aus Mitgliedstaaten der EAC sind von dieser Abgabe ausgenommen.
Quellensteuer
Einfuhrwaren unterliegen zudem einer Quellensteuer (withholding tax) von 6 Prozent des Zollwertes.
Ausfuhrabgaben
Beim Export bestimmter Rohmaterialien aus Uganda sind Ausfuhrabgaben zu entrichten. Zu den betroffenen Waren gehören beispielsweise rohe Häute und Felle, Fischprodukte, Tabakblätter, Mineralien, Erze, Metalle und Baustoffe.