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Zollbericht Uganda Verbrauchsteuern

Verbrauchssteuern und weitere Einfuhrabgaben

Neben der Infrastrukturabgabe wird auf einige Waren zusätzlich eine Verbrauchsteuer erhoben.


Von Andrea Mack

Verbrauchsteuern

Uganda erhebt Verbrauchsteuern auf die Herstellung und die Einfuhr bestimmter Waren. Dazu zählen Speiseöle, alkoholfreie und alkoholische Getränke, Zucker, Tabakwaren, Mineralölerzeugnisse, Zement, Kunststoffe, Kosmetika und Möbel. Rechtsgrundlage ist das Verbrauchsteuergesetz (Excise Duty Act, 2014) in seiner aktuellen Fassung. Die Steuersätze für lokal hergestellte Verbrauchsgüter sind im Allgemeinen niedriger als diejenigen, die bei der Einfuhr in Uganda anfallen. Bemessungsgrundlage beim Import ist der verzollte Warenwert.

Verbrauchsteuern bei der Einfuhr ausgewählter Waren in Uganda

Steuergegenstand

Steuersatz

Speiseöle

200 Uganda-Schilling (U.Sh.)/l

Wasser

10%

Frucht- oder Gemüsesäfte

12%, jedoch mindestens 250 U.Sh./l

Rohr- und Rübenzucker

100 U.Sh./kg

Bier aus Malz

60%, jedoch mindestens 2.050 U.Sh./l

Wein

80%, jedoch mindestens 8.000 U.Sh./l

Spirituosen

100%, jedoch mindestens 2.500 U.Sh./l  

Zement

1.000 U.Sh./50 kg

Duftstoffe, Duftwässer, Schönheitsmittel

10%

Kunststofferzeugnisse und Kunststoffgranulate

2,5%, jedoch mindestens 70 US$/t

Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polyethylen oder aus anderen Kunststoffen

120%, jedoch mindestens 10.000 U.Sh./kg

Möbel, ausgenommen Krankenhausmöbel

20%

Quelle: Excise Duty Act, 2014 einschließlich Amendments bis 2021


Seit Juli 2021 werden Verbrauchsteuern erlassen, wenn ein Kunststofferzeugnis für die Verpackung von Exportwaren oder Arzneimitteln verwendet wird, oder aus mindestens 20 Prozent recyceltem Kunststoff hergestellt wurde.

Umweltabgabe

Bei der Einfuhr einiger Gebrauchtwaren fällt eine Umweltabgabe (environmental levy) in unterschiedlicher Höhe an. Hiervon betroffen sind gebrauchte Haushaltsgeräte, Kfz ab einem Alter von fünf Jahren sowie Altkleidung.

Infrastrukturabgabe

Außerdem wird bei der Einfuhr von Waren eine Infrastrukturabgabe (infrastructure levy) in Höhe von 1,5 Prozent des Zollwertes erhoben. Einfuhren aus Mitgliedstaaten der EAC sind von dieser Abgabe ausgenommen.  

Quellensteuer

Einfuhrwaren unterliegen zudem einer Quellensteuer (withholding tax) von 6 Prozent des Zollwertes.

Ausfuhrabgaben

Beim Export bestimmter Rohmaterialien aus Uganda sind Ausfuhrabgaben zu entrichten. Zu den betroffenen Waren gehören beispielsweise rohe Häute und Felle, Fischprodukte, Tabakblätter, Mineralien, Erze, Metalle und Baustoffe.

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