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Germany Trade & Invest (Stand: 24.8.2017)
Die Höhe der Gerichtskosten wird zunächst vorgegeben durch das polnische Gerichtskostengesetz (Ustawa z dnia 28 lipca 2005 r. o kosztach sądowych w sprawach cywilnych).
Ergänzend wurden hierzu eine Verordnung des Justizministers (Rozporządzenie Ministra Sprawiedliwości z dnia 21 marca 2016 r. w sprawie sposobu uiszczania opłat sądowych w sprawach cywilnych) erlassen, wie die Gerichtskosten bezahlt werden können. Entscheidend für die Höhe der Gerichtskosten...
Germany Trade & Invest (Stand: 24.8.2017)
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und polnischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Es steht Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
Das durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zum...
Germany Trade & Invest (Stand: 24.8.2017)
Eine besondere Variante des einstweiligen Rechtsschutzes stellt im polnischen Recht das sogenannte Sicherungsverfahren (postępowanie zabezpieczające), geregelt in den Artikel 730-757 des polnischen Zivilprozessgesetzes (Kodeks postępowania cywilnego), dar. Das Sicherungsverfahren ist in allen zivilrechtlichen Verfahren wie auch im Schiedsverfahren anwendbar.
Charakteristisch für das Sicherungsverfahren ist, dass durch eine einstweilige Anordnung der...