Rechtssystem in Japan
Japan ist eine parlamentarisch-demokratische Monarchie mit einem Zweikammersystem.
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Japan ist eine parlamentarisch-demokratische Monarchie mit einem Zweikammersystem.
Das japanische Kaufrecht findet seine Rechtsgrundlage in den Regelungen des Zivilgesetzbuches.
Gemäß dem Produkthaftungsgesetz haften der Hersteller, der Importeur und der Quasihersteller.
Für Ausländer bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen zum Erwerb von Grundeigentum oder Immobilien.
Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Japan gesetzlich umfassend geregelt.
Rechtsgrundlage des japanischen Devisen- und Kapitalverkehrsrechts ist das Foreign Exchange and Foreign Trade Law.
Die Anerkennungsvoraussetzungen für ausländische Gerichtsurteile ähneln denen des deutschen Rechts.
Japan ist Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Japan bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Steuern werden in Japan sowohl auf nationaler als auch auf regionaler und kommunaler Ebene erhoben.