Bagatellsachen
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und portugiesischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Auch dieses steht - wie das im vorhergehenden Abschnitt beschriebene Europäische Mahnverfahren - Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der...