Zollverfahren
Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden. Dazu zählen etwa die Zollgutlagerung, vorübergehende Einfuhr und das Transitverfahren.
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Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden. Dazu zählen etwa die Zollgutlagerung, vorübergehende Einfuhr und das Transitverfahren.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Kasachstan bietet Importeuren einige besondere Zollverfahren. Am häufigsten werden das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung und die vorübergehende Einfuhr genutzt.
An der Grenze zu Kasachstan wird die Ware dem Zollamt gestellt, dort wird die Ware einer vorläufigen Zollbehandlung unterzogen, um die Einfuhr von verbotenen Waren zu verhindern.
Aus jetziger Sicht können ab dem 1. Januar 2022 keine Carnets ATA mehr für den Warenverkehr mit Brasilien ausgestellt werden.
Erste Überprüfung des im Jahr 2017 in Kraft getretenen Übereinkommens über Handelserleichterungen.
Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden.
Die Einfuhr von Waren nach Belarus ist auch durch besondere Zollverfahren, die wirtschaftliche Vorteile bringen können, möglich.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Für die Überwachung der Zollbestimmungen und der Einfuhrverbote und -beschränkungen ist die Zoll- und Steuerbehörde SUNAT zuständig.