Zoll und Einfuhr kompakt - Chile
Zoll und Einfuhr kompakt - Chile gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Chile gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Die Einfuhrwaren verbleiben in amtlichen Lagern, bevor sie zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.
Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Mauritius verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.
Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Botsuana verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.
Mit dem Zollpassierscheinheft können Messe- und Ausstellungswaren vorübergehend abgabenfrei in Saudi-Arabien eingeführt werden.
Peru ist der 79. Mitgliedstaat, das dritte Land nach Mexiko und Chile in Lateinamerika, das dem ATA–Übereinkommen beitritt.
Unverzollte Waren können zunächst in Zolllagern gelagert werden.
Waren können vorübergehend für bis zu 18 Monate in Kanada eingeführt werden. Alternativ können Einführer das Carnet ATA kann nutzen.
Im Versandverfahren können Waren unverzollt durch das Zollgebiet Kanadas transportiert werden.
Vorprodukte zur Herstellung von Fertigwaren können vorübergehend eingeführt werden. Dafür gezahlte Einfuhrabgaben können nach Wiederausfuhr der Endprodukte zurückerstattet werden.