Japan: Vertriebsrecht
Allgemeine Grundlagen des Handelsvertreterrechts finden sich im Kapitel 7 (Art. 27 bis 31) des Handelsgesetzbuches, subsidiär gilt das Auftragsrecht des Zivilgesetzbuches.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Allgemeine Grundlagen des Handelsvertreterrechts finden sich im Kapitel 7 (Art. 27 bis 31) des Handelsgesetzbuches, subsidiär gilt das Auftragsrecht des Zivilgesetzbuches.
Das UN-Kaufrechtsübereinkommen findet seit dem 1. August 2009 bei deutsch-japanischen Kaufverträgen automatisch Anwendung.
Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Japan gesetzlich umfassend geregelt.
Gemäß dem Produkthaftungsgesetz haften der Hersteller, der Importeur und der Quasihersteller.
Im Bereich des E-Commerce bestehen nur wenige Regelungen, sodass überwiegend generelle zivilrechtliche Vorschriften Anwendung finden.
Rechtsgrundlage des japanischen Kaufrechts sind die Regelungen des Zivilgesetzbuches.
Für Ausländer bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen zum Erwerb von Grundeigentum oder Immobilien.
Japan ist im Jahr 1996 dem Beschaffungsübereinkommen (Government Procurement Agreement - GPA) der Welthandelsorganisation beigetreten.
Um in Japan eine bezahlte Arbeitstätigkeit aufzunehmen, ist ein vor der Einreise zu beantragendes Arbeitsvisum erforderlich. Dieses gibt es in verschiedenen Kategorien.
Am 1. November 2024 tritt in China eine neue Fassung der landesweiten Negativliste für ausländische Investitionen in Kraft. Beschränkungen im verarbeitenden Gewerbe entfallen.