Aserbaidschan: Coronavirus und Verträge
Das Recht Aserbaidschans verwendet den Begriff der "höheren Gewalt", definiert diesen jedoch nicht eindeutig. Eine Vertragsanpassung sollte in Betracht gezogen werden.
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Das Recht Aserbaidschans verwendet den Begriff der "höheren Gewalt", definiert diesen jedoch nicht eindeutig. Eine Vertragsanpassung sollte in Betracht gezogen werden.
Die Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Erwägung ziehen. Staatliche Maßnahmen können im Einzelfall als Force-Majeure-Umstände anerkannt werden.
Das Vertragsmuster kann für Exporte und Importe beweglicher Wirtschaftsgüter Verwendung finden. Nebst maßgebender englischer Fassung ist eine deutsche Arbeitsübersetzung enthalten.