Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Mexiko
Bei einem Aufenthalt von bis zu 180 Tagen und der Ausübung einer vergüteten Tätigkeit sind eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Bei einem Aufenthalt von bis zu 180 Tagen und der Ausübung einer vergüteten Tätigkeit sind eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Mexiko.
In Mexiko können jeweils der Bund, die Länder und die Gemeinden Steuern erheben.
Patente (Patente) und Marken (Marca) werden im Gesetz zum gewerblichen Eigentum geregelt.
Die in Mexiko am meisten verwendete Gesellschaftsform ist die Sociedad Anónima (S.A.).
Als Vollstreckungstitel dienen rechtskräftige Urteile, gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche sowie schiedsgerichtliche Entscheidungen.
Grundsätzlich bestehen für ausländische Investitionen keine Beschränkungen.
Im Rahmen des Vertriebsrechts sind in Mexiko unter anderem der Handelsvertreter (Representante/Agente Comercial) und der Vertragshändler (Distribuidor) bekannt.
Ein eigenes Produkthaftungsgesetz kennt die mexikanische Rechtsordnung nicht.
Das mexikanische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel, dazu gehören unter anderem das Akkreditiv, der Eigentumsvorbehalt und die Bürgschaft.