Japan: Investitionsrecht
Ausländische Direktinvestitionen sind grundsätzlich genehmigungsfrei. Wesentliche Rechtsgrundlage ist der Foreign Exchange and Foreign Trade Act (FEFTA).
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Ausländische Direktinvestitionen sind grundsätzlich genehmigungsfrei. Wesentliche Rechtsgrundlage ist der Foreign Exchange and Foreign Trade Act (FEFTA).
Als Präsenzformen in Japan stehen regelmäßig zur Auswahl: Repräsentanz, Zweigniederlassung oder ein Tochterunternehmen in Form einer japanischen Personen- oder Kapitalgesellschaft.
Japan ist eine parlamentarisch-demokratische Monarchie mit einem Zweikammersystem.
Das UN-Kaufrechtsübereinkommen findet seit dem 1. August 2009 bei deutsch-japanischen Kaufverträgen automatisch Anwendung.
Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Japan gesetzlich umfassend geregelt.
Im Bereich des E-Commerce bestehen nur wenige Regelungen, sodass überwiegend generelle zivilrechtliche Vorschriften Anwendung finden.
Rechtsstreitigkeiten werden in Japan vorzugsweise außergerichtlich durch Mediations-, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren beigelegt.
Rechtsgrundlage des japanischen Kaufrechts sind die Regelungen des Zivilgesetzbuches.
Steuern werden in Japan sowohl auf nationaler als auch auf regionaler und kommunaler Ebene erhoben.
Typische Sicherungsmittel sind in Japan der Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsübereignung und die Hypothek.