Förderung des Umweltschutzes
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: Weltbankgruppe (IBRD)
Mit einem Darlehen in Höhe von 416,7 Millionen US-Dollar unterstützt die Weltbankgruppe ein Umweltschutzprojekt in der Türkei.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: Weltbankgruppe (IBRD)
Mit einem Darlehen in Höhe von 416,7 Millionen US-Dollar unterstützt die Weltbankgruppe ein Umweltschutzprojekt in der Türkei.
Die GTAI-Reihe "Branche kompakt" bietet aktuelle Markttrends, Branchenstruktur und Rahmenbedingungen zur Kfz-Industrie in Kasachstan.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: KfW Entwicklungsbank
Im Rahmen der deutschen Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mit Georgien unterstützt die Bundesregierung ein Mobilitätsprojekt.
Nigeria ist ein Standort mit vielen Geschäftsrisiken. Der derzeitige Reformprozess hat erneut große Unsicherheiten ausgelöst.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: KfW Entwicklungsbank
Im Rahmen der deutschen Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mit Georgien unterstützt die Bundesregierung die Begleitmaßnahme eines Mobilitätsprojekts.
Zuschlagsinformation
Finanzierung: KfW Entwicklungsbank
Kurzbeschreibung des Auftrags:
Im Rahmen eines Projekts, das den Aufbau von handwerklichen Fähigkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien fördert und gleichzeitig Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten für eine soziale und inklusive Entwicklung erfasst, um die Energiewende in Südafrika zu bewerkstelligen (Just Energy Transition, JET), werden Consultingleistungen zur Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie ausgeschrieben. Zweck ist die Beurteilung und Vorbereitung von Maßnahmen zum Ausbau der...
Patentrecht: Rechtsgrundlage ist das Patentgesetz 1970. Patentfähig sind danach grundsätzlich alle neuen, sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergebenden Erfindungen, die gewerblich anwendbar sind (§ 1 Patentgesetz 1970). Ausnahmen von der Patentierbarkeit gelten unter anderem für Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde sowie für Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen...
Bei Abschluss eines Dienstleistungsvertrages, der eine grenzüberschreitende Dienstleistung zum Gegenstand hat, muss folgende Frage besondere Berücksichtigung finden: nach welcher nationalen Rechtsordnung richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien? Bei einem Vertrag über eine grenzüberschreitende Dienstleistung zwischen einem deutschen Dienstleistungsempfänger und einem österreichischen Dienstleister ist im Streitfall zu ermitteln, ob österreichisches oder deutsches Recht anwendbar ist.
Erbringt der österreichische Vertragspartner Dienstleistungen an einen deutschen Empfänger, und gibt es keine ausdrückliche abweichende Rechtswahl, wird in vielen Fällen österreichisches Recht gelten (das Recht des Erbringers der vertragstypischen Leistung, Artikel 4 der ROM-I-Verordnung). Verträge können hiernach grundsätzlich formfrei geschlossen werden, solange die Parteien nicht vertraglich eine bestimmte Form vereinbaren oder eine solche gesetzlich vorgeschrieben ist (§§ 883 bis 886 des...