Gewährleistungsrecht
Allgemeine Regelungen zum Gewährleistungsrecht für Sachmängel bei Schuldverträgen enthalten die §§ 922 ff. des österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (nachstehend: ABGB), auf die auch für Werkverträge § 1167 ABGB ausdrücklich verweist. Daher ist nachstehend auch nicht vom österreichischen Verkäufer oder Werkunternehmer die Rede, sondern vom Schuldner allgemein. Gewähr muss grundsätzlich dafür geleistet werden, dass die überlassene Sache dem Vertrag entspricht, also unter anderem die...