Gewerblicher Rechtsschutz
Patentrecht: Rechtsgrundlage ist das Patentgesetz 1970. Patentfähig sind danach grundsätzlich alle neuen, sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergebenden Erfindungen, die gewerblich anwendbar sind (§ 1 Patentgesetz 1970). Ausnahmen von der Patentierbarkeit gelten unter anderem für Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde sowie für Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen...