Zollverfahren
Die Einfuhrwaren verbleiben in amtlichen Lagern, bevor sie zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.
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Die Einfuhrwaren verbleiben in amtlichen Lagern, bevor sie zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.
Mitgliedschaft in der WTO und Handelsvereinigungen
Chile ist seit dem 1. Januar 1995 Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO).
Darüber hinaus ist Chile Mitgliedstaat zahlreicher regionaler und internationaler Handelsabkommen und -vereinigungen. Hierzu zählen die Transpazifische Partnerschaft (Comprehensive and Progressive Trans-Pacific Partnership - CPTPP oder TPP11), der neben Chile auch Australien, Brunei, Kanada, Japan, Malaysia, Neuseeland, Peru, Singapur...
Bei der Einfuhr in Chile sind die für bestimmte Waren geltenden Einfuhrverbote und -beschränkungen zu beachten.
Für Produkte in den Bereichen industrielle Sicherheit und Bauwesen gelten in Chile verbindliche technische Normen. Für Holzverpackungen findet die Norm ISPM 15 Anwendung.
Für der Einfuhr von Nahrungsmitteln sind verschiedene Dokumente notwendig.
Warenimporte nach Chile können nur von in Chile ansässigen Unternehmen vorgenommen werden. Ferner sind Banken einzubinden.
Im Rahmen der Zollabfertigung sind neben der Zollanmeldung abhängig vom Warenwert weitere Begleitdokumente vorzulegen.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die britische Regierung plant, die neuen Regelungen bis spätestens Oktober 2028 in Kraft zu setzen.
Die Konsultation betrifft die Bedingungen für den Kauf und Rückkauf von CBAM-Zertifikaten über die zentrale Plattform. Feedback ist bis zum 6. August 2026 möglich.