Spanien: Sozialversicherung
Die spanische Sozialversicherung ist sowohl für Arbeitnehmende als auch für Selbständige als Pflichtversicherung ausgestaltet. (Stand: 29.08.2025)
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Die spanische Sozialversicherung ist sowohl für Arbeitnehmende als auch für Selbständige als Pflichtversicherung ausgestaltet. (Stand: 29.08.2025)
Spanien folgt einem Zwei-Instanzen-System. Rechtliche Grundlagen sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung. (Stand: 01.10.2025)
Arbeitsverträge werden in Spanien grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Häufig kommen Musterverträge zum Einsatz. (Stand: 04.08.2025)
Bei der Entsendung (desplazamiento) von Mitarbeitenden nach Spanien sind formale Anforderungen zu beachten. Sonderregelungen gelten für den Bereich Bau. (Stand: 28.08.2025)
Die spanische Steuergesetzgebung basiert auf dem Allgemeinen Abgabengesetz. Besonderheiten gelten in den drei Regionalkörperschaften Baskenland, Navarra und Kanarische Inseln. (Stand: 24.07.2025)
Auch das spanische Recht differenziert zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. (Stand: 29.07.2025)
Das Handelsvertreterrecht findet seine Grundlage im spanischen Handelsvertretergesetz. Das Vertragshändlerrecht hingegen ist gesetzlich nicht geregelt. (Stand: 12.05.2025)
Die grundlegenden Regelungen des spanischen Gewährleistungsrechts finden sich in den Art. 1474 ff. Zivilgesetzbuch (Código Civil). Besonderheiten gelten beim Verbrauchsgüterkauf. (Stand: 16.04.2025)
Die spanische Rechtsordnung ist kontinentaleuropäisch geprägt und beruht in weiten Teilen auf geschriebenem Recht. (Stand: 16.04.2025)
In der Praxis bedeutsame Sicherungsmittel sind die Bürgschaft, das Pfandrecht, die Hypothek, die Sicherungsübereignung sowie der Eigentumsvorbehalt. (Stand: 09.05.2025)