Argentinien: UN-Kaufrecht
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 ist für Argentinien am 1.1.1991 in Kraft getreten.
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Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 ist für Argentinien am 1.1.1991 in Kraft getreten.
In Argentinien ist die Beschränkung der Gewährleistungshaftung bei Verbraucherverträgen ausgeschlossen.
Um eine Mehrfachbesteuerung zu verhindern, existiert seit 1978 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Argentinien.
Sicherungsmittel in Argentinien sind unter anderem die Hypothek, das Pfandrecht sowie die Bürgschaft.
In Argentinien gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Voraussetzung für die Vollstreckung ausländischer Urteile staatlicher Gerichte ist deren Anerkennung mittels eines förmlichen Anerkennungsverfahren.
Der Länderbericht Recht kompakt Argentinien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Der klassischerweise erste und einfachste Schritt eines Unternehmens im Rahmen einer Auslandsexpansion nach Argentinien ist die Einschaltung eines Absatzvermittlers.
Arbeitsverträge werden in Argentinien grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen.
In Argentinien existiert kein Produkthaftungsgesetz.