Schweden: Sicherungsmittel
Gängige Sicherungsmittel sind der Eigentumsvorbehalt (lösöreköp) und die Unternehmenshypothek (företagsinteckning/företagshypotek).
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Gängige Sicherungsmittel sind der Eigentumsvorbehalt (lösöreköp) und die Unternehmenshypothek (företagsinteckning/företagshypotek).
Erwähnenswert sind vor allem das verfassungsrechtlich verankerte Öffentlichkeitsprinzip sowie die Institution des Ombudsmannes.
Dieser Überblick informiert über das Einkommensteuer-, Mehrwertsteuer- und Körperschaftsteuerrecht in Schweden.
Die Sachmängelhaftung ist im Kaufgesetz (Köplag (1990:931)) sowie für den Verbrauchsgüterkauf im Verbraucherkaufgesetz (Konsumentköplag (1990:932)) geregelt.
Wer seine Forderungen vor Gericht durchsetzen möchte, muss sich zunächst klar darüber werden, welches Gericht zuständig ist.
Die GTAI-Reihe "Recht kompakt" informiert über die Gesetze und das geltende Recht in Schweden.