Verkaufssteuer
Die „Verkaufssteuer“ (Sales Tax) ist nicht einfuhrrelevant.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Die „Verkaufssteuer“ (Sales Tax) ist nicht einfuhrrelevant.
Pflanzen und pflanzliche Produkte benötigen eine Einfuhrerklärung mit Angaben zum wissenschaftlichen Namen und Ursprungsland der Pflanzen oder verarbeiteten Pflanzen.
Das Haupthandelshemmnis bei der Einfuhr von Arzneimitteln sind zeit- und kostenaufwändige Zulassungsverfahren durch die FDA sowie komplexe Etikettierungsvorschriften.
Die USA sind global wirtschaftlich breit aufgestellt und Partner zahlreicher Abkommen.
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA bringt für die USA vorteilhaftere Ursprungsregeln, Verschärfungen im Bereich des Arbeitsrechts und einen besseren Schutz des geistigen Eigentums.
Besondere Marktzugangsvoraussetzungen bestehen für zahlreiche Waren, darunter Nahrungsmittel, Arzneimittel, medizinische Geräte, chemische Produkte, Gefahrstoffe und Spielzeug.
Foreign-Trade Zones (FTZ) sind vom Zollgebiet ausgeschlossene, gesetzlich abgesicherte Gebiete zur Förderung des Außenhandels.
Unternehmen, die Medizinprodukte in die USA importieren und dort vermarkten bzw. ausländische Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den FDA-Standards entsprechen.
Holzverpackungen von Sendungen in die USA müssen zum Schutz vor Schädlingen dem internationalen IPPC-Standard ISPM 15 entsprechen.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.