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Rumänien modernisiert die digitale Meldung von Arbeitsverträgen
Die Frist für Arbeitgeber sich bei der neuen Plattform "REGES" zu registrieren wurde verlängert. Die wichtigsten Informationen im Überblick.
20.10.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Obwohl die neue Plattform REGES-ONLINE bereits seit April 2025 verfügbar ist, wurde die Frist zur verpflichtenden Meldung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Ursprünglich war die Frist auf den 1. Oktober 2025 angesetzt. Arbeitgebern wird somit mehr Zeit gewährt, ihre Prozesse auf das neue System umzustellen. Die bisherige Plattform REVISAL wird damit abgelöst.
REGES-ONLINE stellt eine modernisierte digitale Infrastruktur zur Verfügung. Unternehmen können über die Plattform Beschäftigungsunterlagen an die Arbeitsbehörden übermitteln. Neben Arbeitgebern erhalten auch Beschäftigte Zugang zur Plattform. Sie können dort Informationen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis einsehen und bei Bedarf Korrekturen beantragen.
Zu den zu meldenden Informationen gehören unter anderem:
- Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen;
- Angaben zum Behindertenstatus;
- Arbeitsaussetzungen aufgrund krankheitsbedingte Beurlaubungen;
- Gehaltsänderungen und Arbeitszeitmodelle;
- Nutzung elektronischer Signaturen.
Die Anmeldung über die digitale Identität "RoeID", ein qualifiziertes digitales Zertifikat oder eine temporärere Aktivierung durch die rumänische Arbeitsinspektion (Inspectia Muncii). Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Leu (rund 3.931 Euro) geahndet.
Die Pflicht zur Meldung über REGES regelt die Verordnung Nr. 1107/2025 und der Regierungsbeschluss Nr. 295/2025.
Zum Thema:
- GTAI Beitrag Arbeitsmarkt Rumänien
- Portal21 Rumänien