Polen: Gewerblicher Rechtsschutz
Der Bereich des geistigen Eigentums umfasst neben dem Urheberrecht insbesondere die gewerblichen Schutzrechte wie Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte und Markenrechte.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Der Bereich des geistigen Eigentums umfasst neben dem Urheberrecht insbesondere die gewerblichen Schutzrechte wie Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte und Markenrechte.
Was Sie steuerrechtlich zu beachten haben bei Entsendung eines Mitarbeiters oder auch grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung erfahren Sie hier.
Nachstehend erfahren Sie das Wichtigste zu Produktsicherheit und Produkthaftung im polnischen Recht.
Die Rechtsverfolgung für Unternehmen konzentriert sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen durch spezialisierte Gerichte. Nachfolgend ein Überblick.
Polen gehört seit 1. Juni 1996 dem UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) an. Die Normen des UN-Kaufrechts gehen bei internationalen Verträgen dem nationalen Recht vor.
In Polen wird, ebenso wie in Deutschland, für die Ausübung eines Gewährleistungsrechts ein Mangel vorausgesetzt.
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Polen.
In Polen gibt es einen einheitlichen Mindestlohn, der jährlich neu bestimmt wird.
Bei reglementierten Berufen sind besondere Zulassungsvoraussetzungen zu beachten. Nachstehend erfahren Sie mehr über das Anerkennungsverfahren.
Der Länderbericht Recht kompakt Polen bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.