Webinar l EU-Neuseeland l Freihandelsabkommen
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland
Seit 1. Mai 2024 ist das Freihandelsabkommen in Kraft. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Vorteile und Handelserleichterungen es für deutsche Unternehmen mit sich bringt.
Ziel des Freihandelsabkommens ist es, Handel und Investitionen zu erleichtern. Es soll engere Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Partnern fördern. Für Unternehmen in der EU bedeutet das Abkommen bereits im ersten Jahr der Anwendung einen jährlichen Zollabbau von 140 Millionen Euro. Dadurch dürfte der bilaterale Handel innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent wachsen. Das Abkommen beinhaltet erstmals den neuen Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung, indem es Verpflichtungen zur Einhaltung des Parisers Abkommens und zur Sicherung grundlegender Arbeitnehmerrechte enthält.
Das Webinar gibt Ihnen einen Überblick über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Neuseeland. Es stellt zudem rechtliche und insbesondere zollrechtliche Aspekte des Abkommens dar, beispielswiese zu Dienstleistungen, Investitionen, Zollabbau, Ursprungsregeln und Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen.
Präsentation: |
S.E. Craig John Hawke, Botschafter Neuseelands in Deutschland |
Annika Pattberg, Redakteurin für Australien und Neuseeland, GTAI Bonn |
Klaus Möbius, Deputy Director im Bereich Zoll, GTAI Bonn |
Jan Sebisch, Manager im Bereich Ausländisches Wirtschaftsrecht, GTAI Bonn |
Moderation: |
Dr. Achim Kampf, Director im Bereich Zoll, GTAI Bonn |
Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei, lediglich eine Anmeldung ist erforderlich.
Termin: 2. Juli 2024
Zeit: 10:00 bis 11:00 Uhr
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Wir freuen uns, Sie bei unserem Webinar begrüßen zu dürfen.