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Rechtsmeldung | Ägypten | Arbeitsrecht

Neuer Mindestlohn in Ägypten zum Jahreswechsel

Die ägyptische Regierung hat ein neues Dekret zur Festlegung des Mindestlohns für den Privatsektor in Ägypten erlassen. Es gilt ab dem 1. Januar 2022.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Dem Erlass zufolge beträgt der Mindestlohn für Beschäftigte in der Privatwirtschaft in Ägypten ab dem 1. Januar 2022 monatlich 2.400 ägyptische Pfund (ca. 135 Euro). Dieser Mindestlohn kann sowohl feste als auch variable Gehaltsbestandteile umfassen (d.h. Boni, Anreize, Gewinnbeteiligungen, Vergütungen, Sachleistungen usw.). 

Unternehmen, die den Mindestlohn aufgrund wirtschaftlicher Härten nicht anwenden können, können einen Antrag auf vorübergehende Befreiung beim zuständigen Industrieverband oder der regionalen Handelskammer einreichen.

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