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Zollmeldung Ägypten Zollgesetz und Zollverfahren

Längere Lagerdauer in ägyptischen Seehäfen

Die mögliche Lagerdauer für Nahrungsmittel wird von zwei auf vier Monate verlängert. 

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Eingeführte Waren befinden sich vom Zeitpunkt der Gestellung an automatisch in der sogenannten vorübergehenden Verwahrung, bis sie in ein Zollverfahren überführt werden.

Die maximale Dauer der vorübergehenden Verwahrung beträgt laut Artikel 139 der ägyptischen Durchführungsbestimmungen zum Zollgesetz (Dekret 430/2021) grundsätzlich zwei Monate. Die ägyptische Zollverwaltung hat die Lagerdauer in Seehäfen nun vorübergehend auf vier Monate verlängert. Die Entscheidung bezieht sich auf folgende Waren: 

  • Nahrungsmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum > 2 Monate
  • Nahrungsmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum > 4 Monate. 

Diese Maßnahme ist am 29. August 2022 in Kraft getreten und gilt für 18 Monate.

Quelle: Rundschreiben der Zollverwaltung Nr. 65/2022

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