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Algerien: Immobilienrecht

Der Immobilienerwerb von Ausländern ist in Algerien nicht uneingeschränkt möglich. 

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Ein Ausländer kann in Algerien ein Grundstück zu dem Preis frei erwerben, den er für richtig hält. Diese für Ausländer geltende Transaktionsfreiheit wird jedoch durch die Verpflichtung des Aufkäufers, sich vor der Veräußerung eine Genehmigung des Wali (Präfekten) ausstellen zu lassen, eingeschränkt.

Die angebotenen Bankzinssätze variieren je nach Bank und die Bedingungen sind nicht für alle Ausländer in Algerien geeignet. Es ist zu beachten, dass Gebietsfremde nicht von der 1-prozentigen Gutschrift auf den Bauzinssatz profitieren, die von den Banken auf den Zinssatz für in Algerien ansässige Personen gewährt wird.

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