Zollbericht Algerien

Versand nach Algerien nur nach erfolgter Domizilierung möglich

Neue Vorgaben verpflichten algerische Importeure, die Bankdomizilierung vor dem Versand der Ware aus dem Ausland abzuschließen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die algerische Zentralbank hat mit der Mitteilung Nr. 01/DGC/2026 vom 14. Mai 2026 neue Vorgaben für die Importabwicklung eingeführt. Künftig ist jede Einfuhr von Waren an eine vorherige Bankdomizilierung gebunden. Der Versand durch den ausländischen Lieferanten darf erst erfolgen, nachdem die Importtransaktion bei einer zugelassenen Bank registriert (domiziliert) wurde.

Was deutsche Exporteure beachten sollten:

  • Sicherstellen, dass das Datum auf Transport- und Versanddokumenten nach dem Datum der Bankdomizilierung liegt
  • Versand erst nach erfolgter Domizilierung veranlassen
  • Beachten: Wird die Ware vor der Domizilierung versendet, dürfen algerische Banken den Vorgang grundsätzlich nicht akzeptieren; Ausnahmen gelten nur in begründeten Einzelfällen
  • Enge Abstimmung mit dem algerischen Geschäftspartner, um Verzögerungen oder Zurückweisungen zu vermeiden.

Die Regelung gilt nicht für Waren, die bereits vor Veröffentlichung der Mitteilung versandt wurden. Maßgeblich ist das Datum im jeweiligen Transportdokument.