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Zollbericht Argentinien Einfuhrabgaben

Weitere Einfuhrabgaben

Sämtliche Einfuhrwaren werden mit der Umsatz- und der Gewinnsteuer belastet. Bestimmte Produkte unterliegen zudem der Verbrauchssteuer.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Umsatzsteuer

Bei der Einfuhr von Waren erhebt Argentinien die Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado - IVA). Der Regelsatz beträgt 20 Prozent. Ein ermäßigter Satz von 10 Prozent gilt zum Beispiel für bestimmte lebende Tiere sowie Fleisch davon, Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Bienenhonig, Körner, Getreide, Weizenmehl und daraus entstandene Produkte wie etwa Brot, Kekse und Biskuits. Von der IVA sind unter anderem Bücher, Broschüre, Zeitungen, Magazine, Metall- und Edelmetallmünzen sowie Passagier- und Frachtflugzeuge befreit. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der verzollte Warenwert (CIF-Wert) inklusive aller bei der Einfuhr fälligen Abgaben.

Gewinnsteuer

Bei der Wareneinfuhr in Argentinien ist ebenfalls die Gewinnsteuer ("Impuesto a las Ganancias") zu zahlen. Der Steuersatz beträgt sechs Prozent. Waren, die zum persönlichen Ge- und Verbrauch des Importeurs eingeführt werden, unterliegen einem Satz von elf Prozent. Bemessungsgrundlage ist der verzollte Warenwert (CIF-Wert) zuzüglich aller Einfuhrabgaben.

Verbrauchssteuer

Tabakwaren, alkoholische und alkoholfreie Getränke, Bier, Sirup, Extrakte, Konzentrate, Luxusgüter, Kraftfahrzeuge, Motoren, Freizeit- oder Sportboote und Flugzeugen werden in Argentinien mit der Verbrauchsteuer besteuert. Berechnung der Steuer bei Wareneinfuhren ist grundsätzlich der CIF-Wert zuzüglich des Zolls und sämtlicher sonstiger Einfuhrabgaben.

Tabakwaren

Zigaretten werden mit einer Verbrauchssteuer in Höhe von 73 Prozent belastet. Bemessungsgrundlage bei Tabakwaren ist der Einzelhandelspreis inklusive Steuern, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer (IVA).

Alkoholhaltige Getränke

Getränke mit einem Alkoholgehalt von zehn Prozent oder mehr, bis auf Wein, unterliegen der Verbrauchsteuer. Je nach Alkoholgrad gelten unterschiedliche Steuersätze: 

  • Für Whisky, Cognac, Brandy, Gin, Pisco, Tequila, Wodka, Rum und weitere Alkoholika mit einem Alkoholgehalt von 30 Prozent oder mehr beträgt der Steuersatz 26 Prozent.
  • Bei alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von 10 bis 29 Prozent liegt der Steuersatz bei 20 Prozent.
  • Bier wird grundsätzlich mit 14 Prozent belastet, bestimmte Craft-Biere mit 8 Prozent. Bier mit einem Alkoholgehalt von maximal 1,2 Prozent ist von der Steuer befreit. 

Alkoholfreie Getränke

Alkoholfreie Getränke mit oder ohne Kohlensäure, Getränke mit einem Alkoholgrad von weniger als zehn Prozent - ausgenommen Wein, Apfelwein und Biere, Obst- und Gemüsesäfte, Sirupe für Erfrischungsgetränke, Extrakte und Konzentrate sowie Produkte zur Zubereitung alkoholfreier Getränke (unabhängig davon, ob sie natürlich oder künstlich, fest oder flüssig sind) werden mit einer Verbrauchssteuer in Höhe von acht Prozent besteuert.

Luxusgüter

Luxusgüter wie zum Beispiel: Edelsteine, Halbedelsteine, Natur- oder gezüchtete Perlen, Gold- oder Silbermünzen mit fremden Zusätzen zu ihrer Prägung, aus Leder hergestellte Kleidungsstücke wie auch Teppiche und Wandteppiche werden mit 20 Prozent Verbrauchssteuer belegt. 

Statistikabgabe 

Zur Systematisierung der Import- und Exportdaten wie etwa Außenhandelsstatistiken erhebt die argentinische Zollverwaltung die Statistikabgabe ("Tasas de Estádistica") in Höhe von drei Prozent auf dem CIF-Wert. Gemäß Dekret 1140 soll dieser Prozentsatz bis zum 31. Dezember 2027 gelten. Außerdem darf die Gebühr untenstehende Höchstbeiträge nicht überschreiten.

Höchstbeiträge der statistischen Abgabe
Bemessungsgrundlage (in US-Dollar)Höchstbeitrag (in US-Dollar)
Bis 10.000180
10.000 bis 100.0003.000
100.000 bis 1 Million30.000
Über 1 Million150.000
Quelle: Dekret 1140 vom 30. Dezember 2024

Eine Befreiung von der Gebühr gilt für beispielsweise Waren aus den Mercosur-Staaten sowie für Waren mit Ursprung in Ländern, mit denen Argentinien ein Präferenzabkommen unterhält wie zum Beispiel Chile (ACE 35) und Bolivien (ACE 36). 

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