Zollmeldung Australien

EU und Australien einigen sich auf Freihandelsabkommen

Wenn das Abkommen in Kraft tritt, fallen fast alle Zölle auf gewerbliche Waren weg. Für Agrarwaren gibt es Übergangsregelungen und Schutzmechanismen.

Von Klaus Möbius | Bonn

Die EU und Australien haben sich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Die Verhandlungsführer der EU-Kommission und Australiens haben den Text des Abkommens bereits paraphiert. Der endgültige Abkommenstext wurde noch nicht veröffentlicht. Voraussichtliche Schwerpunkte des Abkommens umfassen unter anderem:

  • den Abbau von fast allen Zöllen auf gewerbliche Waren,
  • einen schrittweisen Zollabbau für Agrarprodukte mit Schutzmechanismen für sensible Waren,
  • den Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen,
  • verbesserten Zugang zu kritischen Rohstoffen, sowie
  • Bestimmungen zu Nachhaltigkeit.

Sobald der Text des Abkommens vorliegt, werden wir darüber informieren und näher darauf eingehen.                                         

Als nächsten Schritt wird die EU-Kommission das Abkommen dem Ministerrat zur Zustimmung vorlegen. Anschließend müssen sowohl die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten als auch das Europäische Parlament und das Australische Parlament zustimmen.

Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission vom 24. März 2026