Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Australien

Zoll und Einfuhr kompakt - Australien gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

  • Australien unterhält ein dichtes Netz von Freihandelsabkommen.  

    Mitgliedschaft in der WTO

    Australien ist seit dem 1. Januar 1995 Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO).

    Freihandelsabkommen bieten Vorteile

    Freihandelsabkommen (FHA) begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern tendenziell die Position von Exporteuren aus anderen Gebieten, weil für diese die höheren WTO Zollsätze maßgeblich sind. Dies soll anhand eines Beispiels erläutert werden. Der allgemeine WTO-Zollsatz für die Einfuhr von PKW nach Australien beträgt fünf Prozent des Warenwertes. Aufgrund des Abkommens mit den USA können PKW mit diesem Ursprung zollfrei in Australien eingeführt werden. Für andere Importeure, die nicht von einem FHA profitieren, bleibt es bei einem Zollsatz von fünf Prozent. 

    BerechnungsbeispielWie sich ein Freihandelsabkommen bei der Einfuhr eines Pkw in Australien auswirkt.
     

    PKW aus den USA

    PKW aus der EU

    Zollwert in AUD

    60.000

    60.000

    +Zollbetrag (5%)

    zollfrei

    3.000

    + Transport- und Versicherungskosten

    1.500

    1.500

    = Nettopreis bei Einfuhr

    61.500

    64.500

    + Umsatzsteuer (10%)

    6.150

    6.450

    Bruttopreis

    67.650

    70.950

    Preisvorteil USA

    3.300

     
    Quelle: Eigene Berechnung

     

    Bestehende Freihandelsabkommen

    Australien hat mit folgenden Staaten ein Freihandelsabkommen geschlossen:

    • Cook Inseln, Fidschi, Kiribati, Nauru, Neuseeland, Niue, Papua Neuguinea, Salomonen, Tonga, Tuvalu und West Samoa  (SPARTECA - South Pacific Regional Trade and Economic Cooperation Agreement) einseitige Präferenzen
    • Cook Inseln, Kiribati, Mikronesien, Nauru, Neuseeland, Niue, Palau, Papua Neuguinea, Marshall Inseln, Samoa, Salomonen, Tonga, Tuvalu und Vanuatu (PACER plus Agreement)
    • ASEAN-Staaten (Brunei, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Vietnam, Thailand, Laos, Kambodscha und Indonesien)
    • ASEAN-Länder, Australien, China, Japan, Südkorea und Neuseeland (RCEP - Regional Comprehensive Economic Partnership) 
    • Brunei Darussalam, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur, und Vietnam (CPTPP - Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership)
    • Neuseeland
    • Singapur
    • Thailand
    • USA
    • Chile
    • Malaysia
    • Südkorea
    • Japan
    • China
    • Hongkong
    • Peru
    • Indonesien
    • Indien
    • Vereinigtes Königreich

    Nähere Informationen zum RCEP wie auch zu anderen wichtigen Freihandelsabkommen liefert unser Themenspecial „Freihandelsabkommen weltweit“.

    Abgeschlossenes, aber noch nicht in Kraft getretenes FHA

    Ein bilaterales FHA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde am 6. November 2024 unterzeichnet. Es kann in Kraft treten, wenn das parlamentarische Prozedere in Australien abgeschlossen ist.

    Laufende Verhandlungen über neue FHA

    Am 16. Juni 2018 wurden Verhandlungen mit der EU über ein FHA offiziell eröffnet. Die 15. und vorerst letzte Gesprächsrunde fand vom 24. bis 28. April 2023 in Brüssel statt. Insbesondere wegen des Agrarsektors konnte kein Fortschritt erzielt werden. 

    Mit Indien steht Australien ebenfalls in Verhandlungen über den Abschluss eines FHA.

    Vorgespräche

    Vorgespräche gibt es mit dem Golf Kooperationsrat (Saudi Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Katar, Bahrain und Oman).

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

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  • Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.

    Australische Zollverwaltung

    Die australische Zollverwaltung (Australian Border Force - ABF) ist organisatorisch dem Innenministerium angegliedert. Dies stellt eine Anomalie dar, weil die Zollverwaltung klassischerweise ein Teil der Finanzverwaltung ist. Der Schritt ist jedoch folgerichtig, weil die Aufgaben der Zollverwaltung kontinuierlich erweitert wurden. 

    Zollanmeldung

    Eingeführte Waren müssen sofort zu einem bestimmten Zollverfahren angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel summarisch auf elektronischem Weg durch das Integrated Cargo System (ICS). Unternehmen, die nur gelegentlich Waren ein- oder ausführen und für die eine Teilnahme an ICS unwirtschaftlich wäre, können auch eine Zollagentur (customs broker) mit der Zollabfertigung beauftragen. 

    Überdies sind Einzelanmeldungen in Papierform möglich. Bei der Anmeldung sind in jedem Fall Angaben zur Warenart, zur Feststellung des Zollwertes und des zolltechnischen Ursprungs der Ware zu machen.

    Darüber hinaus sind Waren, die auf dem Luftweg nach Australien geliefert werden, spätestens zwei Stunden vor der Ankunft in Australien vorab anzumelden. Im Seeverkehr 48 Stunden vor der Ankunft.

    Begleitpapiere

    Grundsätzlich ist der Zollanmeldung die Handelsrechnung (zweifach) mit allen handelsüblichen Angaben beizufügen. Diese sind:

    • Name und Anschrift des Ausführers
    • Name und Anschrift des Empfängers
    • Ort und Datum der Ausstellung
    • Rechnungsnummer
    • Angabe über die Beförderung
    • Ursprungsland
    • Marke, Nummern und Anzahl der Packstücke
    • genaue Warenbezeichnung
    • Brutto- und Nettogewichte
    • Einzelpreise und Gesamtbetrag
    • Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
    • gegebenenfalls Präferenz-Ursprungsnachweis

    Falls die Handelsrechnung keine genaue Übersicht über die in den einzelnen Packstücken enthaltenen Waren gibt, ist der Sendung eine genaue Packliste beizufügen. Der Inhalt der Packstücke ist auf der Packliste in englischer Sprache übersichtlich mit Warenbeschreibung, Marken und Nummern aufzuführen.

    Abfertigung zum freien Verkehr

    Bei der Abfertigung zum freien Verkehr erlässt die Zollbehörde einen Abgabenbescheid. Die festgesetzten Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, eventuelle Verbrauchsteuern und Zollabfertigungsgebühren) sind grundsätzlich sofort zu zahlen. Hierfür stehen mehrere Zahlungsarten zur Verfügung. Anschließend kann mit der Ware beliebig verfahren werden. Sie unterliegt dann keinen zollrechtlichen Bindungen mehr.

    Zolllager

    Waren, die in das australische  Zollgebiet eingeführt werden, können in ein Zolllager verbracht werden. Die gesetzlichen Einfuhrabgaben sind erst dann zu zahlen, wenn die eingelagerten Waren in das Zollgebiet gelangen. Es gibt öffentliche und private Zolllager. Öffentliche Zolllager werden von privaten Unternehmen betrieben. Sie stellen Lagerfläche gegen Entgelt an Dritte zur Verfügung. Private Zolllager können sich Unternehmen für eigene Zwecke von der zuständigen Zollbehörde genehmigen lassen. Im Normalfall sind Behandlungen, die über Erhalt und Pflege der eingelagerten Waren hinausgehen, nicht zulässig.

    Vorübergehende Verwendung

    Waren, die nur für einen begrenzten Zeitraum in Australien benötigt werden, können zur vorübergehenden Verwendung eingeführt werden. Die Dauer der vorübergehenden Verwendung beträgt zwölf Monate. Eine Verlängerung vor Fristablauf ist möglich. Für die Dauer der vorübergehenden Verwendung sind bei der Einfuhr Sicherheiten in Höhe der Eingangsabgaben zu zahlen, die bei der Einfuhr zum freien Verkehr zu zahlen gewesen wären (Zoll, gegebenenfalls Verbrauchsteuer, Zollgebühren, Umsatzsteuer). Die Sicherheiten werden erstattet, wenn die Waren fristgemäß wieder ausgeführt werden.

    Für Warenmuster, Werbematerialien, Ausstellungswaren, Berufsausrüstungen und wissenschaftliche Geräte bietet sich das ATA-Verfahren an. Als Versandpapier dient das so genannte Carnet ATA. Es wird in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) ausgestellt und dient als durchgehendes Versandpapier von Deutschland nach Australien und zurück. Als Sicherheit für die beteiligten Zollbehörden dient eine Bürgschaft der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Für den Warenverkehr mit Australien muss es in Englisch ausgefüllt werden. Waren, die mit Carnet ATA eingeführt werden, müssen wieder ausgeführt werden. Ein Verbleib in Australien ist nicht gestattet.

    Versandverfahren

    Eingeführte Waren müssen nicht unmittelbar am Ort der Einfuhr abgefertigt werden. Sie können unter Zollverschluss an eine andere Zollstelle, an einen Freihafen oder an ein Zolllager überwiesen werden. Hierfür sind Sicherheiten zu leisten.

    Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

    In Australien heißt dieses Programm Australian Trusted Trader (ATT). Zollbeteiligte, die sich dafür qualifiziert haben, können Verfahrenserleichterungen gewährt werden. Eine gegenseitige Anerkennung der AEO-Programme zwischen der EU und Australien existiert bislang nicht. Dies ist jedoch Gegenstand der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien.

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

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  • In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.

    Zolltarif

    Der australische Zolltarif ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) aufgebaut. In der Struktur des Harmonisierten Systems sind vier Codenummern ("Position") mit zwei weiteren Codenummern ("Unterposition") vorgesehen. Diese 6-stelligen Ziffern werden praktisch weltweit einheitlich für die gleichen Waren verwendet. Meist kommen noch zwei Ziffern nach nationaler Unterteilung hinzu (Zolltarifnummer). Eine noch tiefere Unterteilung - meist zu statistischen Zwecken oder für besondere zolltechnische Maßnahmen - ist möglich. Der australische Zolltarif weist grundsätzlich acht Ziffern aus. Für einige Waren ist eine weitere Unterteilung vorgesehen.

    Die Zollsätze und sonstigen Einfuhrabgaben Australiens können in der Access2Markets Datenbank der EU-Kommission eingesehen werden.

    Beispiele für im Jahr 2025 gültige Zollsätze in Prozent

    HS-Position

    Ware

    Zollsatz 

    1601

    Wurstwaren

    5

    1905

    Kekse

    5

    2204

    Wein

    5

    2918

    Zitronensäure

    frei

    3004

    Antibiotika

    frei

    6103

    Bekleidung

    5

    8443

    Druckmaschinen

    frei

    8703

    Pkw

    5

    9403

    Möbel

    5

    Quelle: Datenbank "Access2Markets" der EU-Kommission

    Sobald die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien abgeschlossen sind und das Abkommen in Kraft getreten ist, gelten die dort vereinbarten Präferenzzollsätze für Waren mit EU-Ursprung. 

    Bemessungsgrundlage

    Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der eingeführten Ware. Dies ist in der Regel der Transaktionspreis, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf Basis FOB (Versendungsort ohne Transport- und Versicherungskosten nach Australien). Dem Transaktionspreis sind folgende Kosten, soweit sie für den Käufer entstanden, aber nicht in dem gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind, hinzuzurechnen:

    • Provisionen und Maklerlöhne mit Ausnahme von Einkaufsprovisionen
    • Kosten von Umschließungen, die zu Zollzwecken als Einheit mit den eingeführten Waren angesehen werden
    • Verpackungskosten und zwar für Materialien und die entsprechenden Arbeitskosten
    • Anteilsweise Kosten für Teile, Werkzeuge, Formen und ähnliche Verbrauchsmaterialien, die für die Produktion der eingeführten Ware erforderlich waren und vom Verkäufer kostenlos oder unterhalb der Selbstkosten zur Verfügung gestellt wurden. Gleiches gilt für Entwicklungs- und Designkosten
    • Lizenzgebühren für die eingeführten Waren, die vom Käufer zu zahlen sind
    • Erlöse aus späteren Weiterverkäufen, die dem Verkäufer zufließen

    Vom Transaktionspreis dürfen folgende Kosten abgezogen werden, sofern sie in der Rechnung getrennt aufgeführt sind:

    • Gebühren für Aufbau, Installation, Zusammenbau, Einweisungsmaßnahmen und Ähnliches nach der Einfuhr in Australien
    • Transport- und Versicherungskosten nach Verlassen des Exportlandes
    • Einfuhrzölle und Steuern

    Zollabfertigungsgebühren

    Anlässlich der Warenabfertigung erhebt die australische Zollverwaltung eine Zollabfertigungsgebühr. Zurzeit gelten folgende Gebühren:

    Gebühren für die Zollabfertigung

    Abfertigungsart

    Warenwert in Australischen Dollar (AUD)

    Gebühr in AUD

     Elektronisch

    ≤ 1.000

    frei

     

    > 1.000 - < 10.000

    50

     

    ≤ 10.000

    152

     Papierform

    > 1.000 - < 10.000

    90

     

    ≤ 10.000

    192

    Quelle: Australische Zollverwaltung

    Quarantänegebühren

    Bei der Einfuhr von Waren wird auch überprüft, ob die strengen Quarantänevorschriften eingehalten werden. Die Gebühren betragen bei Luftfracht 45 AUD, im Seeverkehr 66 AUD.

    Kleinbetragsregelung

    Sofern der Warenwert 1.000 AUD nicht übersteigt, verzichtet die australische Zollverwaltung auf die Erhebung von Zöllen, Steuern und Gebühren. Davon ausgenommen sind alkoholische Getränke.

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

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  • Verbrauchsteuern werden auf Alkoholika, Tabakwaren, Energieerzeugnisse sowie auf Luxusfahrzeuge erhoben.

    Umsatzsteuer

    Sämtliche Waren unterliegen bei der Einfuhr neben den Zöllen der Mehrwertsteuer (Goods and Services Tax-GST). Die Bemessungsgrundlage ist der FOB-Wert (Free On Board) zuzüglich Zoll, Transport- und Versicherungskosten, Verbrauchsteuern und Gebühren. Der Steuersatz beträgt zehn Prozent.

    Verbrauchsteuern 

    Verbrauchsteuern werden für bestimmte Produkte wie folgt erhoben:

    Alkoholsteuer

    Warenart

    Steuer in Australischen Dollar (AUD)

    Bier über 3,5 Prozent Alkoholgehalt 

    - in Behältnissen > 48 Liter

    43,39 je Liter Alkohol, berechnet nach dem Alkoholgehalt, der 1,15 Prozent übersteigt

    - in Behältnissen ≤ 48 Liter

    61,57 je Liter Alkohol, berechnet nach dem Alkoholgehalt, der 1,15 Prozent übersteigt

    Weinbrand

    97,41 je Liter reinen Alkohols

    andere alkoholische Getränke

    104,31 je Liter reinen Alkohols

    Quelle: Australische Steuerbehörde

    Tabaksteuer

    Warenart

    Steuer in AUD

    Zigaretten und andere Tabakwaren bis zu einem Gewicht des enthaltenen Tabaks von 0,8 Gramm

    1,40312 je Stück

    andere Tabakwaren

    2158,65 je kg Tabakgehalt

    Quelle: Australische Steuerbehörde

    Mineralölsteuer

    Warenart

    Steuer in AUD

    Benzin, Diesel und Heizöl

    0,508 je Liter

    Quelle: Australische Steuerverwaltung

    Steuer auf Luxusfahrzeuge

    Die so genannte "Luxury Car Tax" wird auf Fahrzeuge erhoben, deren Einfuhrwert (Zollwert plus Zollbetrag plus Mehrwertsteuer GST) bestimmte Schwellen überschreitet. Im Fiskaljahr 2025/26  beträgt der Schwellenwert für besonders energieeffiziente Fahrzeuge (Verbrauch bis zu 7 Liter/100 km) 91.387 AUD, im Übrigen 80.567 AUD. Die Schwellenwerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Der Steuersatz in Höhe von 33 Prozent wird auf den über dem Schwellenwert liegenden Betrag fällig.

    Zum 1. Juli 2027 wird es eine weitere Fahrzeugkategorie geben. Für "Zero Emission Vehicles" wird der Schwellenwert 120.000 AUD (ca. 72.000 Euro, Stand 7. April 2026) betragen.

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

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  • Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.

    Es bestehen in Australien zahlreiche Verbote und Beschränkungen. Unter anderem dürfen:

    • Drogen
    • Waffen und Munition
    • Sprengstoffe
    • radioaktive und Ozon abbauende Substanzen
    • Asbest oder asbesthaltige Waren
    • Laserpointer
    • unverarbeitete Tabakblätter, und
    • Tablettenpressmaschinen

    nur mit besonderer Genehmigung in Australien eingeführt werden. 

    Die australische Zollverwaltung weist auf ihren Internetseiten auf die bestehenden Verbote und Beschränkungen hin. Über den Link sind nähere Informationen sowie die Kontaktdaten der zuständigen Genehmigungsbehörden zugänglich.

    Neue Chemikalien

    Ebenso dürfen Chemikalien, die noch nicht im australischen Chemikalienverzeichnis (AICS) gelistet sind, nicht eingeführt werden. Diese sind zunächst bei der zuständigen Stelle im australischen Gesundheitsministerium zu notifizieren

    Kraftfahrzeuge

    Wer Kraftfahrzeuge importieren will, benötigt dafür eine Erlaubnis des australischen Ministeriums für Infrastruktur und Regionalentwicklung. Dies gilt gleichermaßen für gewerbliche wie für private Importeure. Für gebrauchte oder historische Fahrzeuge sowie für Fahrzeuge, die vorübergehend eingeführt werden sollen, bestehen eigene Regeln. In jedem Fall sind strenge Quarantänebestimmungen einzuhalten. Das Ministerium bietet im Internet nähere Informationen an.

    Lebensmittel

    Auch bei Einfuhr von Lebensmitteln sind strenge und umfangreiche Vorschriften zu beachten. Das australische Landwirtschaftsministerium hat hierzu ein Informationsportal eingerichtet.

    Reiseverkehr

    Die oben beschriebenen Verbote gelten auch für den Reiseverkehr. Die Einfuhr von Nahrungsmitteln und organischen Materialien jeder Art ist wegen der strengen Quarantänevorschriften problematisch. Diese Waren müssen bei der Einreise deklariert werden. Sollte der Abfertigungsbeamte ein Risiko für die australische Flora und Fauna feststellen, wird die Ware entweder vernichtet oder desinfiziert. Beides auf Kosten des Einführers. Die australische Zollverwaltung stellt nähere Informationen bereit.

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

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  • Für den Vertrieb von Waren in Australien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten, unter anderem auch technische Vorschriften.

    Technische Standards

    Es gibt in Australien etwa 6.000 technische Standards. Diese können über Standards Australia bezogen werden. Technische Standards hinsichtlich Telekommunikationstechnik findet man bei der Australian Communications and Media Authority.

    Gegenseitige Anerkennung technischer Standards

    Die EU und Australien haben ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbescheinigungen abgeschlossen. Dadurch können Prüfinstitute in der EU die Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften Australiens bescheinigen und umgekehrt. Dies erleichtert Unternehmen den Zugang zum inländischen Markt. Unter anderem findet das Abkommen Anwendung für: 

    • Arzneimittel
    • Medizinprodukte
    • Telekommunikationsendgeräte
    • elektrische Niederspannungsgeräte
    • Maschinen
    • Druckbehälter
    • Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile 
    • elektromagnetische Verträglichkeit

    Die gegenseitige Anerkennung der jeweils geltenden nationalen Normen ist nicht Gegenstand des Abkommens. 

    Eine Liste mit den in der EU zugelassenen Prüfinstituten hat die Europäische Kommission veröffentlicht.

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

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  • In Australien bestehen strenge Vorschriften zum Schutz von Flora und Fauna vor der Einschleppung von Schädlingen.

    Quarantänebestimmungen

    Aufgrund der geographischen Abgeschiedenheit Australiens konnte sich dort eine einzigartige Flora und Fauna entwickeln. Diese ist durch eingeschleppte Spezies gefährdet. Bestimmte Tier- und Pflanzenkrankheiten gibt es in Australien nicht. Es gelten deshalb außergewöhnlich umfangreiche und strenge Quarantänebestimmungen. Die australische Quarantänebehörde (AQIS) bietet auf ihrer Internetseite eine Darstellung der bestehenden Vorschriften.

    Holzverpackung

    Australien verlangt die Einhaltung des Internationalen Standards für Pflanzengesundheit ISPM Nr. 15. Der Standard enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen: Holz, welches zur Herstellung von Verpackungsmaterial verwendet werden soll, muss entweder mit Methylbromid begast, oder einer Wärmebehandlung (Kerntemperatur von mindestens 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten) unterzogen worden sein. Zum Nachweis, dass die geforderten Behandlungen stattgefunden haben, muss das Holz mit einer genau definierten Markierung versehen sein. Das Julius Kühn-Institut hat eine Arbeitsübersetzung und weitere, tiefer gehende Informationen veröffentlicht.

    Frachtcontainer

    Für Frachtcontainer gelten ebenfalls umfangreiche Bestimmungen. Sie müssen vor dem Beladen innen und außen gereinigt und desinfiziert werden, so dass keine Schädlinge eingeschleppt werden können. Es steht auch ein Merkblatt in deutscher Sprache zum Download zur Verfügung.

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

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  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Export: Zoll- und Rechtsfragen.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

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