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Rechtsmeldung Belgien Rechnungslegung

Belgien macht elektronische B2B Rechnungen verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung (e-Invoicing) in Belgien für nahezu alle B2B-Transaktionen verpflichtend.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Dies betrifft alle in Belgien ansässigen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, einschließlich der Tochterunternehmen ausländischer Firmen. Ebenfalls betroffen sind Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen oder solche mit belgischer Umsatzsteuerregistrierung.

Dies ergibt sich aus einem königlichen Erlass, der das Gesetz vom 6. Februar 2024 zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes konkretisiert. Sowohl der Versand als auch der Empfang von E-Rechnungen wird obligatorisch. E-Rechnungen müssen demnach in einem strukturierten elektronischen Format ausgetauscht werden. Der Erlass favorisiert PEPPOL BIS 3.0 (Pan-European Public Procurement Online) allerdings können die Vertragsparteien auch ein anderes System verwenden, vorausgesetzt es erfüllt den europäischen Standard. Ein Versand per PDF oder E-Mail genügt nicht mehr. Die Übermittlung erfolgt nach dem 4-Corner-Modell und involviert den Rechnungssteller, den Empfänger sowie Dienstleister des Lieferanten und des Kunden. Perspektivisch soll aber bis 2028 das 5-Corner-Modell eingeführt werden, das die Steuerbehörde direkt involvieren wird.

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