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Recht kompakt | Benin | Rechtsverfolgung

Rechtsverfolgung in Benin

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Anerkennung und Vollstreckung

Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Benin nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht. Es wird hier darauf hingewiesen, dass die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Deutschland (siehe § 328 der deutschen Zivilprozessordnung) als nicht verbürgt gilt.

Bei der Durchsetzung bestimmter Forderungen findet in den OHADA-Mitgliedstaaten das sogenannte Einheitsgesetz über die vereinfachte Durchsetzung und das Vollstreckungsverfahren (Acte uniforme portant sur l’organisation des procédures simplifiées de recouvrement et des voies d’exécution) Anwendung.

Gerichtssystem

Das Gerichtssystem Benins ist unter anderem geregelt in Art. 114 und Art. 125 der beninischen Verfassung. Danach ist das Verfassungsgericht (Cour constitutionnelle) das höchste Gericht für Verfassungsfragen und der Oberste Gerichtshof (Cour suprême) das höchste Gericht für alle anderen Rechts- und Verwaltungsfragen. Die Berufungsgerichte (Cour d’appel) sind für Berufungen gegen Urteile der unteren Gerichte zuständig. Die unteren Gerichte sind die Gerichte erster Instanz (Tribunaux de première instance) und die Schlichtungsgerichte (Tribunaux de conciliation).

Für Fragen der Auslegung der OHADA-Einheitsgesetze ist außerdem der Gemeinsame Gerichtshof der OHADA (Cour Commune de Justice et d’arbitrage de l’Organisation pour l’Harmonisation en Afrique du Droit des Affaires) zuständig.

Schiedsgerichtsbarkeit

Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Benin am 14. August 1974 in Kraft getreten. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (eine Statustabelle ist hier abrufbar).

Anwälte vor Ort

Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Cotonou stehen Informationen über im Land tätige Anwälten und Organisationen zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit.

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