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Zollbericht Botsuana Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Standards und Normen

Für den Vertreib von Waren in Botsuana sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Waren, die in Botsuana eingeführt werden, müssen vor allem den vom Botswana Bureau of Standards (BOBS) festgelegten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen, wobei diese weitgehend den international anerkannten Standards entsprechen.

Normen und Standards

Für die Entwicklung, Verabschiedung, Anwendung und Zertifizierung nationaler Standards ist die botsuanische Standardisierungsbehörde BOBS verantwortlich. Auf nationaler Ebene unterscheidet BOBS zwischen freiwilligen und obligatorischen Standards. 

Obligatorische Standards

Botsuana sieht derzeit für unter anderem folgende Waren obligatorische Standards vor:

  • bestimmtes Tierfutter;
  • Getreide/Sorghum-Körner für den menschlichen Verzehr;
  • bestimmte Elektronikgeräte.

All diese Waren können sich auf die menschliche Gesundheit, Sicherheit, Umweltbedingungen oder den Handel auswirken. Einige dieser regulierten Waren unterliegen dem Konformitätsbewertungsverfahren nach dem Standards Import Inspections Regulations (SIIR) Programm und einer Vorversandkontrolle.

Freiwillige Standards

Neben den obligatorischen Standards hat Botsuana in über zehn Sektoren freiwillige Standards entwickelt. Freiwillige Standards sind nicht bindend und nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte steigern.

Internationale Standards

Für eine Vielzahl von Waren werden internationale Standards anerkannt. Beispielsweise akzeptiert Botsuana Waren, die die festgelegten Bedingungen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sowie die der Codex Alimentarius Kommission entsprechen.

Übersicht anerkannter Standards

Eine Übersicht aller in Botsuana anerkannten Standards kann online eingesehen werden.

Konformitätsbewertungsverfahren nach dem SIIR-Programm

Produkte, die unter das SIIR-Programm fallen, dürfen nur dann eingeführt werden, wenn ein entsprechendes Konformitätszertifikat (Certificate of Compliance/CoC) nach SIIR vorgelegt werden kann.

Nach SIIR müssen regulierte Produkte, wie zum Beispiel bestimmtes Tierfutter, ausgewählte Milchprodukte, Plastiktüten sowie Elektronikgeräte, vor dem Versand (Pre-Shipment Inspection) im Exportland inspiziert werden. Akkreditierte Prüfgesellschaften und Labors prüfen demnach vor dem Export der Ware, ob die entsprechenden in Botsuana geltenden Standards eingehalten werden können. Das CoC bestätigt folglich, dass die Ware allen technischen Vorschriften, verbindlichen Normen oder anerkannten gleichwertigen nationalen oder internationalen Normen in Botsuana entsprechen.

Botsuana unterscheidet zwei Verfahren:

SIIR-Konformitätsbescheinigung (Route A)

Dieses Verfahren kann von jeder natürlichen oder juristischen Person, die beabsichtigt, Waren in Botsuana einzuführen, genutzt werden.

Die Konformitätsbescheinigung wird vom Exporteur bei einer autorisierten Prüfgesellschaft im Exportland beantragt. BOBS hat unter anderem folgende Prüfstellen zur Durchführung von Konformitätsprüfungen anerkannt:

  • Bureau Veritas;
  • Intertek Group PLC;
  • Namibische Normungsinstitution (NSI);
  • Südafrikanisches Büro für Standards (SABS);
  • Standards Association of Zimbabwe (SAZ);
  • TÜV Rheinland Aktiengesellschaft;
  • World Standardization Certification and Testing Group Co., Ltd.

Für den Antrag auf eine Konformitätsbewertung ist kein bestimmtes Formular erforderlich. Vielmehr ist eine Art Anfrage (Request for Certificate of Conformity) zu stellen. Die Bearbeitungszeit sowie die Gebühren variieren ja nach Prüfgesellschaft und der zu zertifizierenden Ware.

Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Prüfgesellschaft die Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity for SIIR) aus. In der Regel wird ein elektronisches Exemplar und ein weiteres in Papierform ausgestellt, welches den Waren für die Zollabfertigung beigelegt werden muss. Die Bescheinigung ist für eine Produktionslinie und für eine einmalige Einfuhr gültig.

SIIR-Registrierung für Vielexporteure (Route B)

Vielexporteuren gleicher oder ähnlicher Waren steht ein Registrierungsverfahren zur Verfügung. Die auch als "Route B" genannte Methode basiert auf einer Selbsterklärung über die Einhaltung der nationalen und internationalen Standards. Diese Erklärung ist bei einer der im Exportland sitzenden von BOBS akkreditierten Prüfgesellschaft (Liste siehe oben) im Original oder in digitaler Form einzureichen. Die Bearbeitungszeit sowie die Gebühren variieren ja nach Prüfgesellschaft und der zu zertifizierenden Ware. 

SIIR-Konformitätszertifikat

Auf Grundlage der ausgestellten Konformitätsbescheinigung (Route A) oder der SIIR-Registrierung/Selbsterklärung (Route B) stellt BOBS das Konformitätszertifikat (SIIR Certificate of Compliance) aus, welches der Importeur für die Zollabfertigung benötigt. Hierfür muss der Importeur einen Antrag in englischer Sprache stellen und diesen über das Single Electronic Window (SEW) des Botswana Unified Revenue Service (BURS) einreichen. Der Antrag muss vor dem Eintreffen der Waren gestellt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 150 BWP. Sollten weitere Tests und Inspektionen erforderlich sein, werden weitere Abgaben fällig. Die Registrierung ist für ein Jahr gültig. 

Liegt keine Konformitätsbescheinigung oder Selbsterklärung vor, kann diese am Grenzübergang beantragt werden. In solchen Fällen stellt BOBS eine bedingte Freigabebescheinigung aus und nimmt innerhalb von zwei Wochen entsprechende Analysen, Tests und Proben durch die zuständigen Inspektoren des BOBS vor. Erst nach Abschluss dieser Analysen kann ein endgültiges SIIR-Konformitätszertifikat ausgestellt werden, welches das Inverkehrbringen der Ware auf den botsuanischen Markt erlaubt. 

Waren, die das BOBS-Standardzeichen und somit das Zeichen eines lizenzierten Herstellers tragen, benötigen kein SIIR-Konformitätszertifikat. 

Weitere Informationen zum SIIR-Verfahren

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