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Zollbericht Mauritius Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Standards und Normen

Für den Vertrieb von Waren in Mauritius sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Waren, die in Mauritius eingeführt werden, müssen vor allem den vom Mauritius Standards Bureau - MSB festgelegten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen.

Normen und Standards

Für die Entwicklung, Verabschiedung, Anwendung und Zertifizierung nationaler Standards ist die mauritische Standardisierungsbehörde MSB verantwortlich. Neben der Entwicklung und Anwendung von Standards führen die dem MSB angeschlossenen Prüflabore zahlreiche Testverfahren durch.

Die meisten entwickelten Standards sind freiwillig, wobei einige mauritische Standards in die Gesetzgebung integriert wurden und somit verpflichtend sind. Diese obligatorischen nationalen Normen dienen dem Verbraucher- und Umweltschutz. Mauritius sieht unter anderem für Lebensmittel, elektronische Komponenten, Schutzkleidung, Leitungssysteme und Feuerzeuge obligatorische Standards vor.

Für eine Vielzahl von Waren werden internationale Standards anerkannt. Beispielsweise akzeptiert Mauritius Waren, die die festgelegten Bedingungen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sowie die der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) entsprechen. MSB ist Mitglied der ISO, der IEC und der African Organization for Standardization (ARSO).

Eine Übersicht aller in Mauritius anerkannten Standards kann online eingesehen werden.

Konformitätsbewertungsverfahren

Die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren kann gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben sein oder auch freiwillig erfolgen. Durch das Kalibrieren, Zertifizieren, Inspizieren und Prüfen einer bestimmten Ware kann bestätigt werden, dass die Ware mit den mauritischen Standards übereinstimmt. Die Konformitätsbewertung kann durch den Hersteller oder einen autorisierten Anbieter erfolgen. 

Konformitätszertifikat der autorisierten Prüfgesellschaft 

Ausgewählte regulierte Waren müssen bei der Einfuhr ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity/CoC) vorweisen, welches bestätigt, dass die importierten Waren mit den mauritischen Standards und Qualitätsvorschriften übereinstimmen.

Das Konformitätszertifikat wird vom Exporteur bei einer autorisierten Prüfgesellschaft im Exportland beantragt. Die Prüfgesellschaften SGS und Bureau Veritas wurden als akkreditierte Stellen in Deutschland benannt. Eine Liste der akkreditierten Anbieter stellt die Behörde MSB zur Verfügung. 

Für den Antrag auf eine Konformitätsbewertung ist kein bestimmtes Formular erforderlich. Vielmehr ist eine Art Anfrage (letter of request) zu stellen.

Beispielformulare: 

Die Bearbeitungszeit sowie die Gebühren variieren ja nach Prüfgesellschaft und der zu zertifizierenden Ware. Das Zertifikat ist für eine Produktionslinie gültig. 

Sobald das Prüfinstitut den Antrag angenommen hat, wird ein Prototyp, welches stellvertretend für die gesamte Charge steht, geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Prüfinstitut das CoC aus. 

Das Konformitätszertifikat muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Identifizierung der Ware
  • angewandte Norm (en), denen die Waren entsprechen müssen
  • Datum und Unterschrift des Anmelders

Für die Zollabfertigung wird eine Kopie des Konformitätszertifikats gefordert. Je nach Prüfgesellschaft kann das Zertifikat auch digital eingereicht werden. 

Die Warenprüfung und die Bestätigung des Konformitätszertifikats sowie weiterer Unterlagen erfolgt durch das MSB. Es ist durchaus möglich, dass das MSB weitere Prüfungen durchführt. Nach erfolgreicher Abnahme stellt das MSB einen Konformitätsbericht (conformity report) aus

Folgende Waren unterliegen einer Inspektion durch das MSB, um ihre Konformität mit den entsprechenden Standards sicherzustellen:

  • Helme
  • Feuerzeuge
  • Rohrleitungen
  • Elektrische Geräte
  • Gasregler
  • Außenbordmotoren
  • Feuerwerkskörper 

Für einige Waren, wie beispielsweise Sicherheitshelme, stellt die Überprüfung eine Voraussetzung für die entsprechende Einfuhrgenehmigung dar. 

MSB stellt weitere Informationen zum jeweiligen Verfahren zur Überprüfung der Konformität zur Verfügung.

Konformitätserklärung des Herstellers

Eine Konformitätserklärung des Herstellers der Ware kann je nach Produktart zusätzlich oder anstelle des Konformitätszertifikats gefordert sein. Beispielsweise stellt die Konformitätserklärung des Herstellers eine Voraussetzung für die Typengenehmigung von Funk- und Telekommunikationsgeräten dar.

Diese Erklärung bestätigt ebenfalls, dass die einzuführende Ware den nationalen mauritischen, aber auch den internationalen und europäischen Standards entspricht.

Erst nach erfolgreicher Sichtung und Überprüfung der Ware darf der Hersteller eine Konformitätserklärung ausstellen. Diese kann in einer beliebigen Sprache erstellt werden, wobei eine Übersetzung ins Englische empfehlenswert ist. Zudem wird empfohlen, die Erklärung auf ein offizielles Firmenpapier mit Briefkopf zu drucken.

Zumeist enthält die Konformitätserklärung folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Identifizierung der Ware
  • angewandte Norm (en), denen die Waren entsprechen
  • gegebenenfalls Angaben zur entsprechenden Konformitätsbescheinigung der benannten Stelle
  • Erklärung des Herstellers, dass die Ware den Qualitäts-, Sicherheits- und Wirksamkeitsanforderungen entspricht
  • Datum und Unterschrift des Anmelders

Vorversandkontrolle

Für gebrauchte Fahrzeuge setzt Mauritius eine Vorabbesichtigung (Pre Shipment Inspection) der Ware durch eine autorisierte Prüfgesellschaft im Exportland voraus. Diese Kontrolle muss mit einem Inspection certificate bestätigt werden, welches maximal zwei Monate vor Versand ausgestellt wurde.

Das Zertifikat muss bei der Zollabfertigung vorgelegt werden, um den Marktzugang zu erhalten. Kann der Importeur keine solche Bestätigung vorweisen, werden die Fahrzeuge in Mauritius von einer dort anerkannten Prüfstelle kontrolliert. In solchen Fällen ist neben der Inspektionsgebühr ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15.000 MUR zu leisten. 

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