Zollbericht Mauritius Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung
Standards und Normen
Internationale Standards sind in Mauritius für eine Vielzahl von Produkten anerkannt.
10.05.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Waren, die in Mauritius eingeführt werden, müssen den gültigen Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen. Für die Einfuhr ausgewählter Waren wird zudem ein Konformitätsnachweis vorausgesetzt.
Normen und Standards
Standards spielen in der Geschäftswelt eine wichtige Rolle, denn sie stellen unter anderem sicher, dass Unternehmen regulatorische Anforderungen erfüllen und somit Verbraucher vor Gefahren für ihre Gesundheit und Sicherheit schützen.
Nationale Standards
Für die Entwicklung, Verabschiedung, Anwendung und Zertifizierung nationaler Standards ist die mauritische Standardisierungsbehörde Mauritius Standards Bureau - MSB verantwortlich. Neben der Entwicklung und Anwendung von Standards führen die dem MSB angeschlossenen Prüflabore zahlreiche Testverfahren durch.
Die meisten entwickelten Standards sind freiwillig, wobei einige mauritische Standards in die Gesetzgebung integriert wurden und somit verpflichtend sind. Diese obligatorischen nationalen Normen dienen dem Verbraucher- und Umweltschutz. Mauritius sieht unter anderem für Lebensmittel, elektronische Komponenten, Schutzkleidung, Leitungssysteme und Feuerzeuge obligatorische Standards vor.
Internationale Standards
Für eine Vielzahl von Waren werden internationale Standards anerkannt. Beispielsweise akzeptiert Mauritius Waren, die die festgelegten Bedingungen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sowie die der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) entsprechen. MSB ist Mitglied der ISO, der IEC und der African Organization for Standardization (ARSO).
Eine Übersicht aller in Mauritius anerkannten Standards kann online eingesehen werden.
Konformitätsbewertungsverfahren
Ausgewählte regulierte Waren müssen bei der Einfuhr ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity/CoC) vorweisen, welches bestätigt, dass die importierten Waren mit den mauritischen, europäischen und internationalen Standards und Qualitätsvorschriften übereinstimmen.
Für unter anderem Waren des ersten und dritten Anhangs der sogenannten Consumer Protection (Safety Requirements) Regulations 2019 werden entsprechende Konformitätszertifikat vorausgesetzt. Darunter fallen unter anderem Helme, Feuerzeuge und elektrische Geräte.
Das Konformitätszertifikat wird vom Exporteur bei einer autorisierten Prüfgesellschaft im Exportland beantragt. Die Prüfgesellschaften SGS und Bureau Veritas wurden als akkreditierte Stellen in Deutschland benannt.
Für den Antrag auf eine Konformitätsbewertung ist kein bestimmtes Formular erforderlich. Vielmehr ist eine Art Anfrage (letter of request) zu stellen. Die Bearbeitungszeit sowie die Gebühren variieren je nach Prüfgesellschaft und der zu zertifizierenden Ware. Das Zertifikat ist für eine Produktionslinie gültig. Sobald das Prüfinstitut den Antrag angenommen hat, wird ein Prototyp, welches stellvertretend für die gesamte Charge steht, geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Prüfinstitut das CoC aus.
Für die Zollabfertigung legt der Importeur eine Kopie des Konformitätszertifikats vor. Je nach Prüfgesellschaft kann das Zertifikat auch digital eingereicht werden. Die Überprüfung der Waren, Konformitätszertifikate sowie weiterer Unterlagen erfolgt sodann durch das MSB. Nach erfolgreicher Abnahme stellt das MSB - vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Gebühren - einen Konformitätsbericht (conformity report) aus. Eingeführte Waren, die von keiner akkreditierten Stelle geprüft wurden, werden einer lokalen Zertifizierung in Mauritius unterzogen. Die dafür anfallenden Kosten liegen zwischen 800 und 10.000 Mauritius-Rupie (MR).
Weitere Informationen zum Konformitätsbewertungsverfahren:
- The Consumer Protection Act
- Guidelines to obtain a conformity report for controlled goods
- Procedures for verification of certificates of conformity
- WTO Trade Policy Review Mauritius --> Chapter: 3.3.1 Standards and other technical requirements
Vorversandkontrolle für gebrauchte Fahrzeuge
Für gebrauchte Fahrzeuge setzt Mauritius eine Vorabbesichtigung (Pre Shipment Inspection) der Ware durch eine autorisierte Prüfgesellschaft im Exportland voraus. Diese Kontrolle muss mit einem Inspection certificate bestätigt werden.
Die Bescheinigung wird in der Regel vom Exporteur eingeholt und muss bei der Zollabfertigung vorgelegt werden, um den Marktzugang zu erhalten. Kann der Importeur eine solche Bestätigung nicht vorlegen, werden die Fahrzeuge in Mauritius von einer dort anerkannten Prüfstelle gegen ein festgelegtes Entgelt geprüft.
Achtung: Die Einfuhr von Kraftfahrzeugen mit Linkslenkung ist verboten. Weitere Informationen zu Einfuhrverboten und Beschränkungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Kapitel dieser Publikation.