Zollmeldung Brasilien Zolltarif, Einfuhrzoll

Brasilien schafft Zölle auf Musikinstrumente und Nähmaschinen ab

Für bestimmte Musikinstrumente, Mikrofone sowie Haushaltsnähmaschinen gilt seit dem 1. Oktober 2026 ein Zollsatz von 0 Prozent.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Im Musiksektor entfällt der Einfuhrzoll für verschiedene Saiten- und Blasinstrumente. Zu den begünstigten Produkten zählen unter anderem Violinen, Violen, Violoncellos, Kontrabässe, Gitarren, Harfen und "Cavaquinhos" sowie Trompeten, Posaunen, Tuben, Waldhörner, Eufonien, Klarinetten, Akkordeons und Flöten. Von der Zollbefreiung profitieren außerdem Mikrofone. 

Der Importzoll für Haushaltsnähmaschinen wurde ebenfalls auf 0 Prozent reduziert. Obwohl diese zolltariflich als Haushaltsgeräte eingestuft werden, kommen sie in Brasilien auch in kleinen Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie zum Einsatz.

Quelle: Resolution GECEX 926 vom 24. Juni 2026 mit dem betreffenden Warenkreis