Zollbericht Brasilien Einfuhrverbote

Einfuhrverbote

Neben dem Einfuhrverbot von gefährlichen Produkten sind auch andere Verbote aus Umweltschutzgründen zu beachten.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Gemäß der Zollordnung unterliegen folgende Produkte dem Einfuhrverbot:

  • Zigaretten, die im Herkunftsland nicht vermarktet werden
  • Waren, die mit gefälschten oder nachgeahmten Marken gekennzeichnet sind oder die eine falsche Ursprungsangabe aufweisen 
  • Spielzeugen, die mit Feuerwaffen verwechselt werden könnten
  • Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT)
  • gefährliche Festabfälle, die die Umwelt, die menschliche Gesundheit, die Tier- oder Pflanzengesundheit schädigen

Zudem ist die Einfuhr einiger Erzeugnisse aus Umweltschutzgründen gemäß Instrução Normativa Nº 12 des Umweltinstituts IBAMA grundsätzlich verboten. Die Produktliste befindet sich dort im Anhang 5. Dazu gehören unter anderem:

  • gebrauchte Reifen (brasilianische Zolltarifnummer NCM: 4012.20.00),
  • Rückstände von Amiant (NCM: 2524.90.00),
  • Rückstände aus Erdöl oder aus bituminösen Mineralien (NCM: 2710.99.00, 2713 90.00),
  • bleihaltige oder andere giftige Schlacken (NCM: 2620.21, 2620.29),
  • verschiedene weitere Rückstände zum Beispiel von pharmazeutischen (NCM: 3006.92.00) oder klinischen Produkten (NCM: 3825.30.00).

Überdies unterliegen feste Abfälle wie etwa Papier-, Papierderivate-, Kunststoff-, Glas- und Metallabfälle gemäß Gesetz Nr. 12.305 ebenfalls dem Einfuhrverbot. Bestimmte metallische Abfälle von unter anderem Kupfer, Nickel, Molybdän, Magnesium, Titan, Mangan und Edelstahl dürfen jedoch seit Januar 2025 ausnahmsweise eingeführt werden. Für den Import von Abfällen und Pulver von beispielsweise Gallium und Niob ist eine Genehmigung des IBAMA erforderlich. 

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