Zollbericht Brasilien Einfuhrverbote
Einfuhrverbote
Neben dem Einfuhrverbot von gefährlichen Produkten sind in Brasilien auch andere Verbote zu beachten.
19.02.2024
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Gemäß der Zollordnung vom 5. Februar 2009 unterliegen folgende Produkte dem Einfuhrverbot:
- Zigaretten, die im Herkunftsland nicht vermarktet werden
- Waren, die mit gefälschten oder nachgeahmten Marken gekennzeichnet sind
- Spielzeugen, die mit Feuerwaffen verwechselt werden könnten
- Rohdiamanten.
Zudem ist die Einfuhr einiger Produkte aus Gründen des Umweltschutzes gemäß Instrução Normativa IBAMA Nº 12 vom 16. Juli 2013 des brasilianischen Umweltinstituts Instituto Brasileiro do Meio Ambiente e dos Recursos Renováveis IBAMA grundsätzlich verboten.
Dazu gehören unter anderen:
- gebrauchte Reifen (NCM: 4012.20.00)
- Rückstände von Amiant (NCM: 2524.90.00)
- Rückstände aus Erdöl oder aus bituminösen Mineralien (NCM: 2710.99.00, 2713 90.00)
- bleihaltige oder andere giftige Schlacken (NCM: 2620.21, 2620.29)
- verschiedene weitere Rückstände z.B. von pharmazeutischen (NCM: 3006.92.00) oder klinischen Produkten (NCM: 3825.30.00).