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Zollbericht Brasilien Einfuhrverbote

Einfuhrverbote

Neben dem Einfuhrverbot von gefährlichen Produkten sind in Brasilien auch andere Verbote zu beachten. 

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Gemäß der Zollordnung vom 5. Februar 2009 unterliegen folgende Produkte dem Einfuhrverbot:

  • Zigaretten, die im Herkunftsland nicht vermarktet werden
  • Waren, die mit gefälschten oder nachgeahmten Marken gekennzeichnet sind
  • Spielzeugen, die mit Feuerwaffen verwechselt werden könnten 
  • Rohdiamanten.

Zudem ist die Einfuhr einiger Produkte aus Gründen des Umweltschutzes gemäß Instrução Normativa IBAMA Nº 12 vom 16. Juli 2013 des brasilianischen Umweltinstituts Instituto Brasileiro do Meio Ambiente e dos Recursos Renováveis IBAMA grundsätzlich verboten.

Dazu gehören unter anderen:  

  • gebrauchte Reifen (NCM: 4012.20.00)
  • Rückstände von Amiant (NCM: 2524.90.00)
  • Rückstände aus Erdöl oder aus bituminösen Mineralien (NCM: 2710.99.00, 2713 90.00)
  • bleihaltige oder andere giftige Schlacken (NCM: 2620.21, 2620.29)
  • verschiedene weitere Rückstände z.B. von pharmazeutischen (NCM: 3006.92.00) oder klinischen Produkten (NCM: 3825.30.00). 

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