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Zollbericht Brasilien Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle, Zollbefreiungen und Antidumpingzölle

Brasilien wendet den im Mercosur-Abkommen vereinbarten gemeinsamen Zolltarif an. Zum Schutz inländischer Hersteller gelten für einige deutsche Produkte Antidumpingzölle.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Zölle (Tarifa Externa Comum)

Brasilien hat als Mitgliedstaat des Gemeinsamen Marktes des Südens Mercosur (Mercado Comum do Sul - Mercosul) den im Mercosur-Übereinkommen vereinbarten gemeinsamen Zolltarif (Tarifa Externa Comum - TEC) angenommen. Der TEC basiert auf der gemeinsamen Nomenklatur (Nomenclatura Comum - NCM). Die Nomenklatur ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) mit 97 Zolltarifkapiteln aufgebaut. Das HS umfasst sechsstellige Codenummern (Posição/Subposição), die gemäß der NCM noch um weitere zwei Stellen erweitert werden (Itens/Subitens).

Bemessungsgrundlage für den Zollwert ist im Regelfall der Transaktionswert der eingeführten Waren, also der Preis, den eine Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr inklusive Versicherung und Fracht (Cost, Insurance and Freight - cif) kostet. Der Transaktionswert nach dem Zollwertkodex des Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade - GATT) ist ein Preis, der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet Brasiliens tatsächlich gezahlt wird oder zu zahlen ist. Kann dieser Wert nicht ermittelt werden, so werden gemäß dem GATT-Zollwertkodex weitere Methoden in absteigender Reihenfolge festgestellt.

Vom TEC hat Brasilien sich Ausnahmen vorbehalten (Listas de Exeções à Tarifa Externa Comum - LETEC). In Einzelfällen können bei der Wareneinfuhr wesentlich höhere oder niedrigere Einfuhrzölle erhoben werden als im TEC vorgesehen. Gemäß Entscheidung CMC 26/15 kann Brasilien für eine Liste von bis zu 100 NCM-Codes von den vorgesehenen TEC-Regelsätze abweichen. Zudem können alle sechs Monate bis zu 20 NCM-Codes geändert werden. Die Liste soll bis Dezember 2028 gelten. 

Die aktuelle LETEC finden Sie hier.

Zollbefreiungen (Ex-tarifário)

Brasilien senkt regelmäßig die Einfuhrzölle auf Kapitalgüter und IT-Produkte. Die Zollsenkungen sollen technologische Innovationen erleichtern und die heimische Industrie schützen.

Für die Umsetzung der Zollsenkungen ist die Kammer für Außenhandel (Câmara de Comércio Exterior - CAMEX) zuständig. Sie aktualisiert den Kreis der betroffenen Waren regelmäßig durch Einführung neuer und Annullierung bzw. Rücknahme bisher geltender Zollsenkungen. 

Für aktuelle Informationen zu Zollsenkungen im Rahmen des Verfahrens Ex-Tarifário klicken Sie hier.

Antidumpingzölle und Ausgleichszölle

Antidumpingzölle werden erhoben, um inländische Hersteller vor Waren zu schützen, die zu niedrigeren als den normalerweise im Ausfuhrland üblichen Preisen in Brasilien eingeführt werden.

Ausgleichszölle sollen gegebenenfalls von ausländischen Regierungen an Hersteller und Exporteure gezahlte Beihilfen ausgleichen, die dazu beitragen, dass diese Unternehmen Importware in Brasilien zu günstigeren Preisen als brasilianische Hersteller anbieten können. Die Höhe der Antidumping- oder Ausgleichszölle entspricht der jeweils ermittelten Dumpingmarge bzw. der Höhe der im Ausland gezahlten Beihilfe. 

Derzeit unterliegen beispielsweise folgende Produkte mit deutschem Ursprung endgültigen Antidumpingzöllen in Brasilien:

  • Adipinsäure  
  • Tiefgefrorene Kartoffeln 
  • Monobuthylether des Ethylglykols „EBMEG“ 
  • Ethanolamine  
  • Flachgewalzte Erzeugnisse aus legiertem Silicium-Elektrostahl 
  • leichtgewichtiges, gestrichenes Papier sogenanntes „LWC Papier“ 
  • Rohre und Schläuche aus Weichkautschuk 
  • Diagnostik- oder Laborreagenzien

Weitere Details dazu finden Sie hier.

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