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Zollbericht Brasilien Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle, Zollbefreiungen und Antidumpingzölle

Brasilien wendet den im Mercosur-Abkommen vereinbarten gemeinsamen Außenzolltarif an. Zum Schutz inländischer Hersteller gelten für einige deutsche Produkte Antidumpingzölle.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Gemeinsamer Außenzolltarif

Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay und Bolivien haben als Mitgliedstaaten des Mercosur den gemeinsamen Außenzolltarif (Tarifa Externa Comum - TEC) und die gemeinsame Nomenklatur (Nomenclatura Comum - NCM) angenommen. Der TEC basiert auf der NCM, die nach dem Harmonisierten System (HS) aufbaut. Das HS umfasst sechsstellige Codenummern, die gemäß der NCM noch um weitere zwei Stellen erweitert werden.

Vom TEC hat Brasilien sich Ausnahmen vorbehalten (Listas de Exeções à Tarifa Externa Comum - LETEC). In Einzelfällen können bei der Wareneinfuhr wesentlich höhere oder niedrigere Einfuhrzölle erhoben werden als im TEC vorgesehen. Gemäß Entscheidung CMC 26/15 kann Brasilien für eine Liste von bis zu 100 NCM-Codes von den vorgesehenen TEC-Regelsätze abweichen. Zudem können alle sechs Monate bis zu 20 NCM-Codes geändert werden. Die Liste soll bis Dezember 2028 gelten. Die aktuelle LETEC ist im Internet abrufbar. 

Zölle

Bemessungsgrundlage für den Zollwert ist im Regelfall der Transaktionswert der eingeführten Waren, also der Preis, den eine Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr inklusive Versicherung und Fracht kostet (CIF-Wert). Der Transaktionswert nach dem Zollwertkodex des Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade - GATT) ist ein Preis, der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet Brasiliens tatsächlich gezahlt wird oder zu zahlen ist. 

Zollbefreiungen (Ex-tarifário)

Im Rahmen des Ex-Tarifário senkt Brasilien regelmäßig die Einfuhrzölle auf Kapitalgüter und IT-Produkte. Die Zollsenkungen sollen technologische Innovationen erleichtern und die heimische Industrie schützen. Für die Umsetzung der Zollsenkungen ist die brasilianische Außenhandelskammer (CAMEX) zuständig. Sie aktualisiert den Kreis der betroffenen Waren in regelmäßigen Abständen durch Einführung neuer bzw. Rücknahme bisher geltender Zollsenkungen.  

Wir berichtet über die aktuellsten Zollsenkungen im Rahmen des Ex-Tarifário. 

Antidumpingzölle und Ausgleichszölle

Antidumpingzölle werden erhoben, um inländische Hersteller vor Waren zu schützen, die zu niedrigeren als den normalerweise im Ausfuhrland üblichen Preisen in Brasilien eingeführt werden. Ausgleichszölle sollen gegebenenfalls von ausländischen Regierungen an Hersteller und Exporteure gezahlte Beihilfen ausgleichen, die dazu beitragen, dass diese Unternehmen Importware in Brasilien zu günstigeren Preisen als brasilianische Hersteller anbieten können. Die Höhe der Antidumping- oder Ausgleichszölle entspricht der jeweils ermittelten Dumpingmarge bzw. der Höhe der im Ausland gezahlten Beihilfe. 

Derzeit unterliegen beispielsweise folgende Produkte mit deutschem, europäischem oder EU-Ursprung endgültigen Antidumpingzöllen in Brasilien:

  • Adipinsäure (Deutschland, Frankreich, Italien)
  • Ethanolamine (Deutschland)
  • Tiefgefrorene Kartoffeln (Deutschland, Belgien, Frankreich, Niederlande)
  • Monobuthylether des Ethylglykols „EBMEG“ (Deutschland, Frankreich)
  • Flachgewalzte Erzeugnisse aus legiertem Silicium-Elektrostahl (Deutschland)
  • Rohre und Schläuche aus Weichkautschuk (Deutschland, Italien)
  • Offset-Platten (EU)

Das Ministerium für Entwicklung, Industrie und Handel (MDIC) informiert über weitere Antidumpingzölle

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