Zollbericht USA Veredelung

Drawbackverfahren

Im Drawback-Verfahren erstattet die Zollbehörde anlässlich der Wiederausfuhr von Waren vorab gezahlte Einfuhrabgaben. Das Verfahren wurde im Frühjahr 2020 modernisiert.

Von Susanne Scholl | Bonn

Welche Drawback-Verfahren gibt es?

Folgende Verfahren sind zu unterscheiden:

  1. Direct Identification Manufacturing Drawback/Substitution Drawback
    Waren, die in den USA weiterverarbeitet und anschließend ausgeführt oder vernichtet werden.
  2. Direct Identification Unused Merchandise/Substitution Unused Merchandise Drawback
    Waren, die in den USA keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden und anschließend ausgeführt oder vernichtet werden.
  3. Rejected Merchandise Drawback
    Waren, die in defektem Zustand eingeführt wurden.

Während im Drawback-Verfahren nach den Fällen 1. und 2. Einfuhrzölle sowie gegebenenfalls Steuern und Gebühren erstattet werden können, ist die Erstattung beim "Rejected Merchandise Drawback“ auf die Einfuhrzölle beschränkt.

Welche Zölle sind (nicht) erstattungsfähig?

Antidumpingzölle sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Zusatzzölle im Rahmen von Section 232 sind in der Regel ebenfalls nicht erstattungsfähig, wobei Ausnahmen vorliegen, wie etwa bei den Zusatzzöllen für Holzprodukte. Zusatzzölle im Rahmen von Section 301 und 201 sind dagegen erstattungsfähig. Es ist sinnvoll, die jeweiligen Rechtsgrundlagen heranzuziehen.

Höhe der Erstattung

Die Höhe der Erstattung beträgt im Regelfall 99 Prozent der gezahlten Einfuhrzölle und Gebühren.

Beantragung der Erstattung

Gemäß den US-Zollbestimmungen (19 CFR § 190.28) ist der Exporteur der Einfuhrwaren oder gleichartiger Ersatzware (substitution) dazu berechtigt, eine Erstattung von Einfuhrabgaben im Drawbackverfahren zu beantragen. Alternativ kann er diese Berechtigung in schriftlicher Form auf den Hersteller oder den Importeur der Waren oder eine weitere Partei übertragen.

Seit 2019 erfolgt die Beantragung stets elektronisch über Automated Commercial Environment (ACE).

Weitere Informationen zum Drawbackverfahren:

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