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Zollbericht Côte d'Ivoire Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten. Für andere Waren gelten Beschränkungen. Die Einfuhr ist möglich, wenn die besonderen Anforderungen der zuständigen Behörden erfüllt sind.

Von Andrea Mack | Bonn

Einfuhrverbote

Ein Einfuhrverbot besteht in Côte d'Ivoire unter anderem für folgende Waren:

  • Weizenmehl

  • Zucker (als Rohstoff für Industrieunternehmen mit Genehmigung des Handelsministeriums möglich) 

  • Alkohol und bestimmte alkoholische Getränke in Kunststoff- oder Verbundverpackungen

  • Drogen, Narkotika und bestimmte Halluzinogene

  • Kosmetik mit Hydrochinon, Quecksilber, Kortikoiden oder anderen verbotenen Substanzen

  • Plastiktüten, auch biologisch abbaubare Beutel aus Polyethylen

  • Waffen und Kriegsmunition, außer genehmigte Sammlerstücke

  • pornografische Veröffentlichungen

  • Asbest und asbesthaltige Erzeugnisse

  • Phenol und damit behandelte Holzprodukte

  • Fleischmehl und Knochen von Wiederkäuern

  • giftige und gefährliche Abfälle

  • bestimmte ozonabbauende Stoffe wie R-22

  • analoge Fernsehgeräte

  • gebrauchte Klimaanlagen, Kühl- und Gefriergeräte sowie bestimmte elektrische Lampen in gebrauchtem Zustand

  • gebrauchte Pkw, die vor mehr als fünf Jahren erstmals im Ausland in Verkehr gebracht wurden.

Warenspezifische Einfuhrgenehmigungen und Lizenzen

Einfuhrgenehmigungen sind in der Regel für Güter erforderlich, die von der Warenprüfung bei Ankunft in Côte d’Ivoire und der Konformitätskontrolle im Ausfuhrland ausgenommen sind. Der Importeur muss die geforderte Genehmigung und/oder Zulassung vorab bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen. Einfuhrlizenzen werden nur für wenige Waren verlangt, etwa für bestimmte Textilerzeugnisse ab einem FOB-Wert von 25.000 CFA-Franc. Lizenzen erteilt die Direction Générale du Commerce Extérieur des ivorischen Handelsministeriums.

Lebende Tiere und tierische Produkte

Für die Einfuhr von lebenden Tieren, tierischen Erzeugnissen, Futtermitteln, Lebensmitteln tierischen Ursprungs und Tierarzneimitteln ist eine Einfuhrgenehmigung des Ministeriums für Viehzucht und Fischereiressourcen (Ministère des Ressources Animales et Halieutiques) erforderlich. 

Pflanzen und pflanzliche Produkte

Voraussetzung für die Einfuhr von Düngemitteln, Pflanzen und Saatgut zu landwirtschaftlichen Zwecken ist eine Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums (Ministère de l'Agriculture et du Développement Rural). Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs erfordern eine gesonderte Einfuhrgenehmigung. 

Pestizide

Importeure von Pestiziden müssen ihre Produkte beim Landwirtschaftsministerium registrieren lassen. Zusätzlich wird eine Einfuhr- und Handelslizenz/-genehmigung für diese Produkte verlangt. Für chemische Erzeugnisse mit Gefahrstoffen können Sicherheitsdatenblätter erforderlich sein, die Hinweise für den Umgang mit diesen Stoffen enthalten.

Arzneimittel

Arzneimittel und Medizinprodukte sowie deren Einführer müssen beim Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé, de l'Hygiène Publique et de la Couverture Maladie Universelle) registriert sein. Eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln und pharmazeutischen Produkten ist erforderlich, um die Produkte in Côte d'Ivoire auf den Markt bringen zu können. Zudem werden Einfuhrgenehmigungen verlangt. Die Importeure von Arzneimitteln müssen einen jährlichen Einfuhrplan vorlegen, in dem alle importierten Produkte erfasst werden. Nach der ordnungsgemäßen Einfuhr von Arznei- und Betäubungsmitteln, Vorprodukten sowie psychotropen Substanzen muss eine Zollfreigabebescheinigung der ivorischen Arzneimittelbehörde (Autorité Ivoirienne de Régulation Pharmaceutique) eingeholt werden. Neben Analysenzertifikaten kann zusätzlich eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung des Ausfuhrlandes verlangt werden.

Rohdiamanten

Voraussetzung für die Einfuhr und den Handel mit Gold und Diamanten ist eine Lizenz des Bergbauministeriums (Ministère des Mines, du Pétrole et de l'Energie). Bei der Ein- und Ausfuhr von Rohdiamanten ist außerdem ein gültiges Kimberley-Prozess-Zertifikat vorzulegen, mit dem die Konfliktfreiheit der Diamanten bescheinigt wird. 

Gefährdete Tiere und Pflanzen

Für geschützte Arten nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) ist eine Einfuhrgenehmigung notwendig, die vom ivorischen Ministerium für Wasser und Forsten (Ministère des Eaux et Forêts) erteilt wird.

Weitere Informationen zu produktspezifischen Importvorschriften und zuständigen nationalen Behörden stellt das ivorische Handelsinformationsportal zur Verfügung.

Konformitätskontrolle im Ausfuhrland

Zusätzlich ist für aktuell 14 Warengruppen ab einem FOB-Wert von 1 Million CFA-Franc (1.525 Euro) eine Konformitätskontrolle im Ausfuhrland durch autorisierte Prüfgesellschaften vorgeschrieben. Einzelheiten zum Konformitätsprogramm finden Sie unter Produktsicherheit, technische Vorschriften und Normen.

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